Unternehmensmitbestimmung bei der Umwandlung einer AG in eine SE

RA und Notar Dr. Cédric Müller LL.M. / RA Klaus Thönißen LL.M., beide Luther Rechtsanwalts-gesellschaft mbH, Essen

Die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europae, SE) erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Zahlreiche börsennotierte Konzerne, Familienunternehmen und auch Start-Ups haben sich für diese Rechtsform entschieden. In Bezug auf die Umwandlung einer AG in eine SE hat nun das OLG Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 27.08.2018 (Az.: 21 W 29/18) die für die Praxis wichtige Frage entschieden, in welchem Umfang Arbeitnehmer in einer SE Anspruch auf Mitbestimmung im Aufsichtsrat haben.

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EuGH zur grenzüberschreitenden Umwandlung („VALE“)

Der EuGH hat am 12.7.2012 entschieden, dass die grenzüberschreitende Umwandlung (Wechsel in eine ausländische Rechtsform) grundsätzlich möglich ist. Darunter ist die Verlegung des Satzungs-/Registersitzes zu verstehen. Die Gesellschaft erlischt im Herkunftsstaat (nach dessen Regeln) und entsteht neu im Aufnahmestaat (nach dessen Regeln). Der Witz an der Sache ist, dass Alt- und Neugesellschaft im Verhältnis Rechtsvorgänger/Rechtsnachfolger stehen (Universalsukzession) bzw. es sich (nach hiesiger Umwandlungsterminologie und -dogmatik) um denselben Rechtsträger handelt. » weiterlesen