Mit dem möglichen Scheitern des geplanten Verkaufs der US-Tochter T-Mobile der Deutschen Telekom an die amerikanische AT&T sind sog. „Break-up Fees“ wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Laut Presseberichten muss AT&T im Falle des Scheiterns der 39 Mrd. US-Dollar schweren Transaktion eine „Break-up Fee“ in einer Gesamthöhe von ca. 6 Mrd. US-Dollar an die Deutsche Telekom zahlen. Inzwischen haben sowohl das US-Justizministerium als auch die US-Regulierungsbehörde FCC (Federal Communication Commission) kartellrechtliche Bedenken gegen die Transaktion geäußert. Daneben traten auch Wettbewerber gerichtlich auf den Plan. AT&T hat daher inzwischen Rückstellungen in Höhe von 4 Mrd. US-Dollar für das 4. Quartal 2011 angekündigt. Ein Grund mehr, sich einmal generell mit Break-up Fees zu befassen. » weiterlesen
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OLG Frankfurt stärkt Vorstandskompetenz beim Unternehmenserwerb
In einem für die M&A-Praxis bedeutsamen Urteil vom 7.12.2010 hat das Oberlandesgericht Frankfurt festgehalten, dass der Erwerb einer Beteiligung unabhängig von der hierbei geschaffenen Anteilsquote bei der erwerbenden Aktiengesellschaft zu den vorstandsautonomen Geschäftsführungsangelegenheiten gehört, wenn die Satzung den Unternehmenserwerb generell zulässt. Das folgt aus § 76 AktG („Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten“).