Halbzeitbilanz der GroKo im Unternehmensrecht

Wie steht es zur (mutmaßlichen) Halbzeit der Großen Koalition um ihre unternehmensrechtlichen Vorhaben? Was könnte noch kommen? Im Grunde alles! Denn von den im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben ist bislang nicht eines umgesetzt worden. Das vieldiskutierte ARUG II, das seit Jahresanfang in Kraft (aber weithin nicht in Anwendung) ist, kommt dort gar nicht vor, da es sich um ein europarechtlich gebotenes Umsetzungsgesetz handelt.

Schauen wir auf die Ankündigungen und den aktuellen Stand der Dinge. Der Koalitionsvertrag v. 7.2.2018 sieht im Einzelnen vor: » weiterlesen

EU-Aktivitäten im Bereich Digitalisierung und Unternehmensrecht

Die Digitalisierung im Unternehmensrecht war bislang im Wesentlichen auf zwei Felder beschränkt: Handelsregister und Hauptversammlung. Hier haben sich in den letzten zehn Jahre große Fortschritte ergeben. Die Handelsregister sind mittlerweile elektronisch geführt und abrufbar, die Hauptversammlung kann ggf. „im Wege elektronischer Kommunikation“ (§ 118 I 2 AktG) besucht werden. Jetzt wird eine neue Stufe gezündet. Die EU-Kommission greift die Digitalisierung im Unternehmensrecht insgesamt auf und bereitet für das kommende Jahr einen Rechtsakt dazu vor. Erste Schritte bestehen in Studien, die derzeit angefertigt werden bzw. wurden. Dann dürfte eine öffentliche Konsultation folgen. Das erklärte politische Ziel („Prioritäten der Kommission“) ist der digitale Binnenmarkt, der eine digitale Wirtschaft als Wachstumsmotor zur Grundlage hat.

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Eine Fundgrube: Festschrift für Peter Hommelhoff

Festschriften für verdiente Wissenschaftler sind eine (in Deutschland) gerne gepflegte Tradition. Neben Grundsatzausführungen finden sich dort oft praxiswichtige Beiträge zu aktuellen Themen. Diese Studien erreichen die Praxis aber erst mit gehöriger Verzögerung. Die Wahrnehmung von Festschriften (und ganz praktisch: ihr Besitz) ist meistens auf einen engen Zirkel beschränkt, bis nach Jahr und Tag die Kommentare darauf Bezug nehmen, Doktoranden sich damit befassen und mit viel Glück eine BGH-Entscheidung daraus zitiert. Die Online-Portale der Verlage machen zwar Handbücher und Kommentare zugänglich, aber keine Festschriftbeiträge (warum eigentlich nicht?). Es geht die Redeweise um, bei diesen akademischen Festgaben handele es sich um apokryphe Schriften. Um dieses Schicksal der Festschrift für den bekannten Unternehmensrechtsjuristen Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Hommelhoff zu ersparen sei sie hier annociert, natürlich auch deshalb, weil das Werk randvoll mit wirtschaftsrechtlich wichtigen Themen ist. » weiterlesen