Seit einer Woche liegt der Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 25. Januar vor. Er enthält lange und intensiv diskutierte Neuregelungen im Unternehmens-Insolvenzrecht und demonstriert aufs Neue, wie sich das Insolvenzrecht in das Unternehmensrecht einmischt. Drei Hauptanliegen sind sichtbar: die weitere Zurückdrängung der an Masselosigkeit scheiternden Verfahren (1.), die Verbesserung des vorläufigen Insolvenzverfahrens (2.), vor allem aber die Stärkung des Insolvenzplanverfahrens (3.). » weiterlesen