Der Europäische Gerichtshof hat am 27. 3. 2014 entschieden, dass Anbieter von Internetzugangsdiensten gerichtlich verpflichtet werden können, den Kundenzugang zu Websites zu sperren, auf denen massiv Urheberrechte verletzt werden (Rs. C-314/12).
Zugrunde liegt dem Urteil eine in Österreich entschiedene Klage der Wega Film Wien und der deutschen Constantin Film gegen den österreichischen Kabelanbieter UPC Telekabel. Die Filmproduktionsgesellschaften hatten erreicht, dass die österreichischen Gerichte UPC Telekabel dazu verpflichteten, den Zugang zur Website www.kino.to zu blocken. Kino.to musste in Deutschland bereits im Juni 2011 den Betrieb einstellen, nachdem deren Betreiber in einer öffentlichkeitswirksamen Aktion wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung verhaftet wurden. Auf kino.to wurden hunderttausende illegal kopierte Filme und Serien angeboten.