Erholung darf im Alter länger dauern

RAin/FAinArbR Dr. Gudrun Germakowski, Partnerin, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

RAin/FAinArbR Dr. Gudrun Germakowski, Partnerin, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig sein. Dies hat das BAG mit Urteil vom 21. Oktober 2014 (9 AZR 956/12, Pressemitteilung Nr. 57/14) entschieden. » weiterlesen

Urlaub und Urlaubsabgeltung und kein bisschen Ende?

Daniela Gunreben, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rödl & Partner Nürnberg

RAìn/FAArbR Daniela Gunreben, Rödl & Partner, Nürnberg

Bereits im Jahr 2009 kam das „alt bewährte“ und seit 2002 nicht geänderte Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in die Diskussion und bekam Risse. Hintergrund war die wie ein Donner einschlagende Entscheidung des EuGH vom 20. 1. 2009 (Rs. C-350/06 und C-520/06 – Schultz-Hoff, DB 2009 S. 234). Der Verfall von Urlaubsansprüchen eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers sei mit Art. 7 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 (RL 2003/88/EG) nicht vereinbar, wenn der Arbeitnehmer wegen der Erkrankung daran gehindert war, den Urlaub zu nehmen.

Diskriminierung durch Tarifvertrag?

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy, Frankfurt/M.

Ein Urteil des LAG Düsseldorf hat am 18. 1. 2011 Düsseldorf (Az. 8 Sa 1274/10, DB0402780) für Aufsehen und eine entsprechende Berichterstattung in der Presse gesorgt: Sieht ein Tarifvertrag nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche vor, so stellt dies eine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Betroffene Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Angleichung nach oben und damit auf Urlaub nach der höchsten Altersstufe. Das folge aus dem Grundsatz der effektiven und wirksamen Durchsetzung von EU-Rechtsvorgaben. Konkrete Folge der Entscheidung ist zunächst, dass jeder einzelne Mitarbeiter einen Anspruch auf die höchste Zahl der Urlaubstagestaffelung im Tarifvertrag hat ganz egal, wie alt er ist. » weiterlesen