Der EuGH und der Urlaub in Deutschland – Fortsetzung einer unendlichen Geschichte

Eler von Bockelmann, RITTERSHAUS Rechtsanwälte, München.

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den ein Arbeitnehmer für ein bestimmtes Kalenderjahr erworben hat, verjährt nicht nach Ablauf einer Frist von drei Jahren, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht tatsächlich in die Lage versetzt hat, diesen Anspruch auch wahrzunehmen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union in einem am 22.09.2022 veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: C-120/21 LB). » weiterlesen

Urlaub erneut vor Gericht

Dr. Christian Häußer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Counsel in der Arbeitsrechtspraxis der international tätigen Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller in Frankfurt am Main.

Aktuell beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut mit dem deutschen Urlaubsrecht (Az.: C-120/21). Im zu Grunde liegende Fall verlangte eine Angestellte von ihrem früheren Arbeitgeber die Abgeltung von Urlaubstagen. Der beklagte Arbeitgeber erhob für einen Teil des abzugelten begehrten Urlaubs die Einrede der Verjährung. Zuvor war er seinen Mitwirkungsobliegenheiten hinsichtlich der Inanspruchnahme von Urlaub nicht nachgekommen. Nach deutschem Recht ist Urlaub finanziell abzugelten, wenn er ganz oder teilweise wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. Allerdings ist bislang noch ungeklärt, ob Urlaubsansprüche überhaupt und ggf. unter welchen Voraussetzungen verjähren können. Entsprechend aufmerksam wird das Verfahren in Luxemburg verfolgt. » weiterlesen

„Kurzarbeit Null – jetzt auch noch Urlaubskürzung?“

RAin Katrin Peter, Küttner Rechtsanwälte, Köln

Die Ausbreitung der Corona-Pandemie stellt sämtliche Bereiche des Wirtschaftslebens vor ungeahnte Herausforderungen und führt dazu, dass bei zahlreichen Unternehmen Aufträge wegbrechen oder sie von behördlichen Anordnungen zur Schließung der Betriebe betroffen sind. Um temporären Unterauslastungen im Betrieb zu begegnen, führen derzeit viele Betriebe Kurzarbeit, d.h. eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit im Betrieb, ein. Die betroffenen Arbeitnehmer arbeiten bei Kurzarbeit reduziert oder überhaupt nicht (sog. Kurzarbeit Null). » weiterlesen

Rechtsprechungsänderung: Kein Erholungsurlaub im Sabbatical

RA/FAArbR Stefan Richter, Hogan Lovells, Düsseldorf

Flexibles Arbeiten ist für viele Arbeitnehmer heute mehr denn je von enormer Wichtigkeit, um die „Work-Life-Balance“ ausgewogen zu halten. Neben den „typischen“ Flexibilisierungsinstrumenten hinsichtlich variabler Arbeitszeiten oder der flexiblen, ortsungebundenen Arbeit z.B. im Homeoffice, bieten die Arbeitgeber zunehmend auch Optionen für eine vorübergehende „Auszeit“ vom Beruf. Unter dem Stichwort Sabbatical vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien einen unbezahlten Sonderurlaub. Während dieses Urlaubs muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten und er Arbeitgeber muss keinen Lohn bezahlen – das Arbeitsverhältnis „ruht“. » weiterlesen

BAG zum Urlaubsanspruch während der Elternzeit

RA/FAArbR Volker Serth, Kanzlei FPS, Frankfurt/M.

Erneut hatte sich das BAG mit einer Rechtsfrage bezüglich des Erholungsurlaubs zu befassen. Konkret ging es in dem Urteil vom 19.03.2019 um die Frage, ob der in der Elternzeit entstandene Anspruch auf Erholungsurlaub auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG durch den Arbeitgeber gekürzt werden darf. » weiterlesen

„Ich wusste nicht, dass mein Urlaub verfällt.“ – BAG übernimmt Rechtsprechung des EuGH

RA Dr. Hans-Hermann Aldenhoff, Partner bei Simmons & Simmons, Düsseldorf/Frankfurt/München

Mit seinem Urteil vom 19.02.2019 (9 AZR 541/15) hat das BAG die Entscheidungen des EuGH zum Urlaub (hier Rs. C‑684/16 und C‑619/16) nationale Rechtsprechung werden lassen. Gegenstand ist der Verfall von Urlaubsansprüchen infolge einer Nichtinanspruchnahme durch den Arbeitnehmer. Konkret geht es um das Verhältnis von Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie und § 7 Bundesurlaubsgesetz, in dem es – verkürzt – heißt, dass Urlaub im relevanten Kalenderjahr genommen, nur in Ausnahmefällen übertragen werden kann und bis spätestens Ende März des Folgejahres zu nehmen ist. Im Umkehrschluss bedeutete dies, dass nicht genommener Urlaub am 1. April des Folgejahres ersatzlos verfiel. Relevant war insoweit, dass es letztlich dem Arbeitnehmer oblag, seinen Urlaub rechtzeitig geltend zu machen und anzutreten. » weiterlesen

EuGH stellt deutsches Urlaubsrecht auf den Kopf

RA Markulf Behrendt, Partner im Hamburger Büro der Allen & Overy LLP

Der EuGH hat am 06.11.2018 in zwei Entscheidungen zum deutschen Urlaubsrecht näher konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abgeltung von nicht genommenen Urlaubstagen verlangen können. Entgegen der bis hierin geltenden nationalen Rechtsprechung bestimmt der EuGH nun, dass es grundsätzlich nicht erforderlich sei, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch tatsächlich beantragt hat, um einen Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen zu lassen. Vielmehr bestünde dieser in jedem Fall, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht der gesamte Urlaub genommen wurde. Der Arbeitgeber könne dieses Folge nur dann verhindern, wenn er seine Arbeitnehmer in die Lage versetze, den Urlaubsanspruchs auch tatsächlich wahrzunehmen und damit nachweist, dass die Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage auf den Urlaub verzichtet haben. » weiterlesen

Wird bezahlter Urlaub verhindert, kann er unbegrenzt übertragen und angesammelt werden

RAin Franziska Merkl, Rödl & Partner, Hof

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 29.11.2017 – Rs. C-214/16) verfallen Ansprüche auf bezahlten Urlaub dann nicht, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub aus Gründen, die in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen, nicht nehmen konnte. Eine Begrenzung des Übertragungszeitraums sei nicht erforderlich. » weiterlesen

Sommer, Sonne, Kündigung – Was passiert mit Urlaubsansprüchen, wenn das Arbeitsverhältnis endet?

RA/FAArbR Dr. Mathias Kühnreich, Buse Heberer Fromm, Düsseldorf

RA/FAArbR Dr. Mathias Kühnreich, Buse Heberer Fromm, Düsseldorf

Erholungsurlaub muss von Arbeitnehmern grundsätzlich „in Natur“ genommen werden. Ist dies nicht möglich, zum Beispiel weil das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht, so kann der Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen ausbezahlt werden.

Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entsteht ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs, wenn dieser wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Dies gilt ebenso, wenn die verbleibende Dauer eines gekündigten Arbeitsverhältnisses nicht mehr ausreicht, um den Urlaub zu nehmen oder wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen konnte. » weiterlesen

Hinterbliebene erben Urlaubsanspruch: Arbeitsgerichte folgen dem EuGH

RA/FAArbR Dr. Roland Gastell, Partner, BMH Bräutigam, Berlin

RA/FAArbR Dr. Roland Gastell, Partner, BMH Bräutigam, Berlin

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 01.12.2015 entschieden, dass ein Urlaubsanspruch nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers untergeht, sondern sich in einen Abgeltungsanspruch der Erben umwandelt (56 Ca 10968/15). Überraschend? Nein.

Wir sind zwar in Deutschland immer von dem Gedanken ausgegangen, dass es der Zweck des Urlaubs sei, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers wiederherzustellen und langfristig zu erhalten – was bei Erben schlicht nicht möglich ist. Davon müssen wir uns nun aber verabschieden. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und der damit eingeleiteten und jetzt beginnenden Änderung der deutschen Rechtsprechung wird der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses endgültig zum bloßen Vermögensanspruch. » weiterlesen