In einer neueren Grundsatzentscheidung zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Schadensersatzklage gegen einen in London ansässigen Broker hat der BGH den Anlegerschutz nachhaltig gestärkt. Die Kernaussage des Urteils lautet: Beteiligt sich ein in einem Mitgliedstaat der EU ansässiger Broker als Gehilfe an der „vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung“ eines Anlegers durch einen deutschen gewerblichen Terminoptionsvermittler und überweist der Anleger als Folge der unerlaubten Handlung des Vermittlers das Anlagekapital von seinem in Deutschland geführten Konto an den Broker, ist für eine gegen diesen gerichtete Schadensersatzklage die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben. » weiterlesen