Unternehmen im Fokus der Behörden – die Einführung des Verbandssanktionengesetzes rückt näher

RA Philipp Külz, FA StR, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) / RAin Christina Odenthal, LL.M., Zertifizierte Beraterin für Steuerstrafrecht (DAA), Ebner Stolz, Köln

Nachdem das BMJV zunächst im August 2019 den viel beachteten Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ vorgelegt hatte, rückt die seit langer Zeit größte Reform des deutschen Wirtschaftsstrafrechts einen weiteren Schritt näher: Am 22.04.2020 wurde nunmehr unter neuem Titel der finale RefE eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ vorgestellt. Das wesentliche Element der anstehenden Neuerungen wird weiterhin den Namen „Gesetz zur Sanktionierung verbandsbezogener Straftaten (Verbandssanktionengesetz – VerSanG)“ tragen.

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Kommt jetzt das „Strafgesetzbuch“ für Unternehmen?

RA Dr. Emanuel Ballo / RA Dr. Christian Schoop, DLA Piper, Frankfurt

Vielsagend hat die ehemalige Bundesministerin der Justiz und des Verbraucherschutzes Katarina Barley vor dem Hintergrund des Dieselskandals angekündigt, „Unternehmen an die Leine“ zu nehmen. Gemeint war, neben der seit einem Jahr bestehenden Möglichkeit von Musterfeststellungsklagen, ein Unternehmenssanktionsrecht einzuführen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat nun in der vergangenen Woche den lange erwarteten Gesetzesentwurf zur „Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ – genannt Verbandssanktionengesetz – in die Ressortabstimmung eingebracht.

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