Vorhaben im Gesellschaftsrecht 2018-2021

Jetzt ist die 3. GroKo quasi amtlich. Was hat sie vor im Gesellschaftsrecht? Die Antwort lautet nach Durchsicht des Koalitionsvertrags: eher wenig.

Im Aktienrecht sind es zwei Projekte. Das eine betrifft die Regelung fehlerhafter Hauptversammlungsbeschlüsse, eine zweifellos bedeutende Materie. Sie soll von „Brüchen und Wertungswidersprüchen bereinigt werden“ (Koalitionsvertrag). Was das genau ist, bleibt zunächst im Dunkeln. Das Beschlussmängelrecht steht von allen Seiten in der Kritik, die gegensätzlicher kaum sein kann. Ob der Deutsche Juristentag im September 2018 wesentlich Erhellendes dazu beitragen wird? Jedenfalls wird der Gegenstand ein weiteres Mal breit diskutiert. Die seltsame Zweispurigkeit der geltenden Bestimmungen, die einerseits die Anfechtung recht großzügig ermöglicht, andererseits sie im Folgenden per Freigabeverfahren ins Leere laufen lässt, dürfte einer dieser „Brüche und Wertungswidersprüche“ sein. » weiterlesen

Der Holdingverein ADAC

Über den ADAC e.V. wird aktuell eifrig diskutiert. In etlichen Stellungnahmen ist von Intransparenz und Verkrustungen die Rede. Zum konkreten Anlass (manipulierte Abstimmungen beim Autopreis Gelber Engel) soll hier nichts gesagt, sondern der Blick auf die „Struktur“ gelenkt werden. Es stellen sich wenigstens zwei Fragen: Ist wirklich der Idealverein die richtige Rechtsform für die Holding einer Unternehmensgruppe und kann das Vereinsrecht des BGB eine hinreichende Corporate Governance für eine Konzernspitze bieten?

Der ADAC erklärt auf seiner Internetseite, er sei „ein Verein, der wie ein Unternehmen geführt wird“ und gibt eine „Unternehmensdarstellung“ als „Mobilitätsdienstleister Nummer eins in Deutschland und Europa“. Die unternehmerischen Tätigkeiten erfolgen durch die ADAC Beteiligungs-GmbH, die wiederum Tochtergesellschaften führt (Versicherungen, Autovermietung, Finanzdienste, Reisevermittlung). Diese Unternehmungen erzielten 2012 einen Umsatz von über 1 Milliarde Euro (Gewinn 85 Millionen)!

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