Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Vor wenigen Tagen hat das BAG mit Urteil vom 20. 9. 2011 (9 AZR 416/10, DB0458823) seine bisherige Rechtsprechung, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod eines Arbeitnehmers erlischt und sich demzufolge nicht in einen Abgeltungsanspruch wandelt, der vererbt werden kann, bestätigt. Bereits im Vorfeld war das Urteil vor dem Hintergrund der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH im Jahr 2009 (vom 20.  1.  2009, Rs. C-350/06, Rs. C-520/06, DB 2009 S. 234) mit Spannung erwartet worden. » weiterlesen