Um den Bedürfnissen der Unternehmen gerecht zu werden, hat die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) ihre Schiedsgerichtsordnung nach 20 Jahren umfassend modernisiert. Am 01.03.2018 ist die neue 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung in Kraft getreten (abrufbar unter www.disarb.org). Die neuen Regeln sollen insbesondere die Verfahrenseffizienz steigern, die Verfahrenskosten reduzieren und der zunehmenden Komplexität der Streitigkeiten Rechnung tragen. Mit dem DIS-Rat für Schiedsgerichtsbarkeit wird ein neues Gremium eingeführt.