Aktuell beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut mit dem deutschen Urlaubsrecht (Az.: C-120/21). Im zu Grunde liegende Fall verlangte eine Angestellte von ihrem früheren Arbeitgeber die Abgeltung von Urlaubstagen. Der beklagte Arbeitgeber erhob für einen Teil des abzugelten begehrten Urlaubs die Einrede der Verjährung. Zuvor war er seinen Mitwirkungsobliegenheiten hinsichtlich der Inanspruchnahme von Urlaub nicht nachgekommen. Nach deutschem Recht ist Urlaub finanziell abzugelten, wenn er ganz oder teilweise wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. Allerdings ist bislang noch ungeklärt, ob Urlaubsansprüche überhaupt und ggf. unter welchen Voraussetzungen verjähren können. Entsprechend aufmerksam wird das Verfahren in Luxemburg verfolgt. » weiterlesen