Der EuGH und der Urlaub in Deutschland – Fortsetzung einer unendlichen Geschichte

Eler von Bockelmann, RITTERSHAUS Rechtsanwälte, München.

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den ein Arbeitnehmer für ein bestimmtes Kalenderjahr erworben hat, verjährt nicht nach Ablauf einer Frist von drei Jahren, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht tatsächlich in die Lage versetzt hat, diesen Anspruch auch wahrzunehmen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union in einem am 22.09.2022 veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: C-120/21 LB). » weiterlesen