
RA Dr. Hans-Hermann Aldenhoff, Partner bei Simmons & Simmons, Düsseldorf/Frankfurt/München
Mit seinem Urteil vom 19.02.2019 (9 AZR 541/15) hat das BAG die Entscheidungen des EuGH zum Urlaub (hier Rs. C‑684/16 und C‑619/16) nationale Rechtsprechung werden lassen. Gegenstand ist der Verfall von Urlaubsansprüchen infolge einer Nichtinanspruchnahme durch den Arbeitnehmer. Konkret geht es um das Verhältnis von Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie und § 7 Bundesurlaubsgesetz, in dem es – verkürzt – heißt, dass Urlaub im relevanten Kalenderjahr genommen, nur in Ausnahmefällen übertragen werden kann und bis spätestens Ende März des Folgejahres zu nehmen ist. Im Umkehrschluss bedeutete dies, dass nicht genommener Urlaub am 1. April des Folgejahres ersatzlos verfiel. Relevant war insoweit, dass es letztlich dem Arbeitnehmer oblag, seinen Urlaub rechtzeitig geltend zu machen und anzutreten. » weiterlesen