Die Große Koalition hat im Arbeitsrecht viel von dem umgesetzt was sie in den Koalitionsvertrag geschrieben hat, vor allem: Mindestlohn, Tarifeinheitsgesetz und Reform des AÜG (vgl. dazu den Blog-Beitrag des Autors). Dort findet sich auch die gesetzliche Fixierung eines Rückkehrrechts bei Teilzeit: Arbeitnehmer, die sich zum Beispiel wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, sollen das Recht haben, dass zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Die jetzt nach aktuellen Pressemeldungen geplante Neuregelung geht aber über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus und will ein allgemeines Recht auf befristete Teilzeit schaffen. Oder ist schon Wahlkampf? » weiterlesen