Das LAG Baden-Württemberg sorgt für immer mehr Unruhe, was die sog. „Fallschirmlösung“ angeht: Fingiertes Arbeitsverhältnis trotz Verleiherlaubnis (so die 4. Kammer im Urteil vom 03.12.2014 – 4 Sa 41/14) und dann doch wieder nicht (3. Kammer im Urteil vom 18.12.2014 – 3 Sa 33/14).
Bislang konnten sich Dienstleister darauf verlassen, dass sie die regulativen Wirkungen des AÜG, insbesondere die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses gem. § 10 Abs. 1 AÜG, vermeiden können, wenn sie mit einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis „im Gepäck“ Werk-/Dienstverträge mit ihren Kunden abschließen » weiterlesen