Supranationale Rechtsformen: Neue Pläne für die Europäische Stiftung

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Die Europäische Kommission hat am 8. 2. 2012 einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates der Europäischen Union veröffentlicht, durch die eine Europäische Stiftung (Fundatio Europaea – „FE“) als supranationale europäische Rechtsform geschaffen werden soll.

Die Idee zur Schaffung einer Europäischen Stiftung ist nicht unbedingt neu. Der Gedanke einer eigenständigen europäischen Rechtsform wird seit längerem für diverse Gesellschaftsformen diskutiert. Umgesetzt wurde davon bereits die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – „SE“), die Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – „SCE“) sowie die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung („EWIV“). Geplant ist auch die Einführung der Europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea – „SPE“) für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Umsetzung hat sich jedoch aufgrund von Meinungsverschiedenheiten der Mitgliedstaaten immer wieder verzögert.

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