Buttonlösung soll vor Internetfallen bewahren

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf eingebracht, der bei Internetbestellung die „Buttonlösung“ vorsieht. Das BGB soll wie folgt ergänzt werden: „Der Unternehmer hat die Bestellsituation … so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.“ (§ 312g Abs. 3 BGB-E). Die Kosten der Anpassung der Internetpräsentation werden für die 276.062 betroffenen Unternehmen mit einem Betrag von 41,5 Mio. € beziffert. Mit der Buttonlösung soll insbesondere vor Abofallen bewahrt werden. » weiterlesen