Die Unternehmenspraxis hat an der coronabedingt eingeräumten Möglichkeit, Hauptversammlungen rein virtuell abhalten zu können, großen Gefallen gefunden. Der Koalitionsvertrag der „Ampel-Koalition“ enthält entsprechend die Absicht, Online-Hauptversammlungen dauerhaft zu ermöglichen. Am 9.2.2022 hat das Bundesjustizministerium dieser Absichtsbekundung folgend den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vorgelegt.