Die Europäische Kommission hat mit der Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 20 Millionen Euro einen gezielten Warnschuss in Richtung der an einem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen abgegeben. Die Behörde nahm die Fusion zweier Unternehmen aus dem Bereich Lachszucht und -verarbeitung unter die Lupe und bescheinigte den Beteiligten, gegen das Vollzugsverbot verstoßen zu haben. Die Entscheidung zeigt in aller Deutlichkeit, dass Unternehmen generell gehalten sind, während einer M&A-Transaktion das geltende Fusionskontrollrecht stets im Auge zu behalten und zu befolgen.