Das seit 01.01.2021 geltende Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) schafft die regulatorischen Grundlagen, um Unternehmen auch außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu sanieren und zu restrukturieren und dabei auch ohne die Zustimmung einzelner Gläubiger in deren Rechtspositionen einzugreifen. » weiterlesen