Kartellrecht durch Anschluss- und Benutzungszwang ausgehebelt?

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Mit einer aktuellen Entscheidung des OLG Düsseldorf spricht viel dafür, dass einer kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserentgelten schon mit einem Anschluss- und Benutzungszwang der Boden entzogen ist – unabhängig von Rechtsform des Versorgers und Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses- eine traditionellen Kartellrechtlern zunächst überraschende Einschätzung. » weiterlesen