Versetzungsklauseln, die eine Versetzung an einen anderen Arbeitsort vorsehen, sind in der Praxis ein probates Mittel, um auf in Ungnade gefallenen Arbeitnehmer Druck aufzubauen. Die Veränderung des Arbeitsortes führt nämlich im Regelfall dazu, dass der Arbeitnehmer dadurch in die Bredouille gerät, dass er entweder an oder in die Nähe des neuen Arbeitsortes umziehen muss oder aber – sollte er Familie haben oder anderweitig gebunden sein – wird pendeln müssen. Die Zuweisung eines anderen Arbeitsortes führt daher regelmäßig zu Streit und endet nicht selten in der vollständigen meist einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vor diesem Hintergrund lässt eine nunmehr veröffentlichte Entscheidung des LAG Nürnberg (Urt. v. 12. Mai 2021 – 2 Sa 29/21) unternehmensweite Versetzungsklausel auch bei einer Versetzung ins Ausland für wirksam erachtet, aufhorchen. Ist dies tatsächlich richtig? Der folgende Beitrag soll dies einordnen und bewerten. » weiterlesen
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Neues zur Leistungsverweigerung bei unbilligen Weisungen
In seinem auch von der Tagespresse beachteten Beschluss vom 14.06.2017 (Az. 10 AZR 330/16, liegt als Pressemitteilung vor) hat der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts die Auffassung vertreten, dass der Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des § 106 GewO eine unbillige Weisung des Arbeitgebers nicht befolgen muss, wenn keine rechtskräftige Entscheidung eines Arbeitsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der Weisung vorliegt. Da hierin eine Abweichung von der Rechtsprechung des 5. Senats (vgl. Urteil vom 22.02.2012 – 5 AZR 249/11) liegt, hat der 10. Senat bei diesem angefragt, ob der 5. Senat an seiner Rechtsprechung festhält. Sollte der 5. Senat sich der Auffassung des 10. Senats nicht anschließen, muss der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsfrage nach § 45 Abs. 2, 3 Satz 1 ArbGG entscheiden. » weiterlesen
Unbillige Weisungen im Arbeitsrecht – Umschwung der Rechtsprechung?
Hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht nicht (unnötigerweise) beschränkt, kann er jedes Arbeitsverhältnis überraschend flexibel gestalten. Dieser Spielraum hat jedoch Grenzen, wenn sich Weisungen als nichtig oder unbillig erweisen. Ein aktuelles Verfahren könnte die Rechte der Arbeitnehmer weiter stärken. Das LAG Hamm entschied, dass ein Arbeitnehmer auch einer nur unbilligen Weisung des Arbeitgebers nicht bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung folgen muss. Nach der Rechtsprechung des BAG gilt bislang das Gegenteil. Die Entscheidung, die in Erfurt noch zu überprüfen ist, geht in die richtige Richtung. » weiterlesen