Über den „Wettbewerb der Rechtsordnungen“ ist in den vergangenen Jahren viel geschrieben worden. Die durch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs eingeforderte Niederlassungsfreiheit für ausländische Gesellschaften hat zunächst den Wettbewerb der Gesellschaftsrechte eröffnet, dann aber – wie schon vor gut einhundert Jahren mit der Einführung der GmbH – im MoMiG als Antwort zu radikalen Änderungen des deutschen Gesellschaftsrechts, vor allem bei der Kapitalverfassung, und zur Einführung der „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ geführt.