Am Ende eines Transaktionsprozesses muss vor der tatsächlichen Übernahme des Zielunternehmens oft noch die Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörden abgewartet werden. In manchen Fällen ist nur eine Wettbewerbsbehörde zuständig, in anderen müssen gleich mehrere Wettbewerbsbehörden den Zusammenschluss freigeben. Im letzteren Fall können Fusionskontrollverfahren sehr aufwendig und zeitraubend sein. Bei problematischeren Zusammenschlüssen, insbesondere beim Zusammenschluss von Wettbewerbern, kommt es auch durchaus vor, dass die parallel zuständigen Behörden verschiedener Länder in der inhaltlichen Beurteilung des Vorhabens zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen und divergierende Vorstellungen haben, wie die wettbewerblichen Bedenken ausgeräumt werden könnten. Für die beteiligten Unternehmen, die Wettbewerbsbehörden und auch am Ausgang der Verfahren interessierte Dritte können solche Divergenzen sehr unbefriedigend sein. » weiterlesen