Whistleblower als Kontrolleure des Arbeitsrechts?

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

In Deutschland muss die Whistleblower-Richtlinie der EU vom 23. Oktober 2019 umgesetzt werden. Eigentlich hätte die Umsetzung bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen müssen. Diese Frist hat der Gesetzgeber verstreichen lassen, so dass die EU-Kommission inzwischen gegen Deutschland (wie auch gegen 23 weitere Mitgliedsstaaten) ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Bundesjustizminister Buschmann will jetzt rasch einen Gesetzentwurf vorlegen. Es verweist dazu auf die Existenz von Vorarbeiten, die nur noch angepasst werden müssten. » weiterlesen

Hinweisgeberschutz: Grenzen zum Missbrauch

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Die Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern ist noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Und dennoch zeigt sich schon die Gefahr des Missbrauchs. So effektiv und wertvoll wie ein funktionierendes Hinweisgebersystem für eine ordnungsgemäße Compliance Organisation sein kann, so genau ist bei der Ausgestaltung darauf zu achten, dass niemand sich missbräuchlich den Schutz als Hinweisgeber erschleichen kann. » weiterlesen

Schutz von Hinweisgebern bei Banken – Neues (?) aus Brüssel

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben den Entwurf einer Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, vorgelegt. Über diesen Entwurf haben die EU-Justizminister am 04.06.2018 erstmalig verhandelt, ohne greifbare Ergebnisse. Das Vorhaben ist für Banken insofern von Interesse, als der Entwurf für Banken einen weiteren Anwendungsbereich vorsieht als bei sonstigen Unternehmen. Daher stellt sich die Frage, inwieweit diese Sonderregelung gerechtfertigt ist. » weiterlesen

EU-Richtlinienvorschlag zum Schutz von Whistleblowern

RA Markulf Behrendt, Partner im Hamburger Büro der Allen & Overy LLP

Whistleblower in Deutschland verlieren ihren Job“ titelt ZEIT ONLINE am 23.05.2018. Im Auftrag der ZEIT hat das Whistleblower Netzwerk (www.whistleblower-net.de) eine Umfrage unter 20 deutschen Whistleblowern ausgewertet und kam zu dem Ergebnis, dass zwei Drittel der Whistleblower nach den Enthüllungen ihren Job verloren oder „in den Ruhestand versetzt“ wurden. Zwölf der befragten Whistleblower gaben zudem an, bis heute an gesundheitlichen Belastungen zu leiden, die mit dem Whistleblowing-Prozess im Zusammenhang stünden. Fast parallel hierzu hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzesentwurf im Sächsischen Landtag eingebracht, der einen besseren Schutz von hinweisgebenden sächsischen Beamtinnen und Beamten vorsieht, (Sächsischer Landtag, Drucks. 6/33335). Mit dem Gesetzesentwurf wird vorgeschlagen, dass Whistleblower im öffentlichen Dienst, die sich unter Verletzung ihrer Verschwiegenheitspflicht an ihre Vorgesetzten, eine außerdienstliche Stelle oder die Öffentlichkeit gewandt haben, strafrechtlich und disziplinarrechtlich nicht verfolgt werden.  » weiterlesen

Whistleblower – BaFin richtet Meldeplattform für Finanzdienstleistungsbranche ein

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

Hinweise von Insidern sind oft entscheidend für die Aufdeckung von Corporate Wrongdoing. Um solche Hinweise zu erleichtern, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anfang Juli eine zentrale Meldeplattform für – potentielle oder tatsächliche – Verstöße von Finanzdienstleistern gegen Aufsichtsrecht eingerichtet. Ausdrücklich vorgesehen ist, dass Mitarbeiter, die eine Meldung machen, hierfür weder nach arbeitsrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften verantwortlich gemacht noch zu Schadensersatz herangezogen werden dürfen. Das dreht für das Arbeitsrecht die geltende Rechtslage um. » weiterlesen

Gesetzlicher Schutz für Whistleblower

Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der SPD haben in engen zeitlichem Zusammenhang einen Entwurf eines Gesetzes zum Schutz und zur Förderung der Tätigkeit von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (BT-Drucks. 17/6492) bzw. eines Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern – Whistleblowern (BT-Drucks. 17/8567) vorgelegt. Die Entwürfe werden gemeinsam in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 5. 3. 2012 mit Sachverständigen diskutiert werden.

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