Die Re-Regulierung der Leiharbeit steht bevor: Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9232) zur AÜG-Reform (vgl. dazu und zu früheren Entwürfen schon die Blogbeiträge von Zimmermann, Bissels und Kuhn) gestern in geänderter Fassung zugestimmt. Die zweite und dritte Beratung im Bundestag sind für diesen Freitag angesetzt. » weiterlesen
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Betriebsrat kann beim Einsatz von Zeitarbeitnehmern „vorübergehend quer schießen“!
Der 7. Senat des BAG hat bekanntermaßen bereits am 10.07.2013 entschieden (7 ABR 91/11, DB 2013 S. 2629), dass der im Entleiherbetrieb gebildete Betriebsrat die Zustimmung zu einem dort geplanten Einsatz eines Zeitarbeitnehmers verweigern kann, wenn dieser „nicht nur vorübergehend“ i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG überlassen werden soll. Diese seit dem 01.12.2011 geltende Vorschrift soll nämlich ein Verbotsgesetz i.S.v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darstellen, dessen Missachtung den Betriebsrat zu einem entsprechenden Widerspruch berechtigen kann. Dieser Ansicht hat sich inzwischen auch der 1. Senat des BAG angeschlossen (vom 30.09.2014 – 1 ABR 79/12), obwohl das LAG Nürnberg sich diesem zwischenzeitlich ausdrücklich entgegengestellt hatte. » weiterlesen