Die Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2009 in der Rs. Klarenberg ./. Ferrotron (Urteil vom 12. 2. 2009 – C-466/07, DB 2009 S. 517) ist in der juristischen Literatur u. a. als „Paukenschlag“ bezeichnet worden. Dieser Entscheidung lag ein Vorabentscheidungsersuchen des LAG Düsseldorf zugrunde. Der EuGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Wegfall der organisatorischen Einheit beim Betriebserwerber von vornherein einem Betriebsteilübergang i. S. der RL 2001/23/EG entgegensteht. Kernaussage der Entscheidung des EuGH ist, dass die Bejahung eines Betriebsübergangs auch dann geboten und möglich ist, wenn die organisatorische Einheit im Zuge der Übernahme der Produktionsfaktoren nicht bewahrt bleibt. » weiterlesen