Die Insolvenzantragspflicht gehört für viele zum „Urgestein“ des deutschen Kapitalgesellschafts- bzw. Insolvenzrechts. Im MoMiG („Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“) war es dem Gesetzgeber daher ein besonderes Anliegen, durch Verschiebung der früher gesellschaftsrechtlichen Regelungen in das Insolvenzrecht (heute: § 15a InsO) sicherzustellen, dass auch Kapitalgesellschaften mit ausländischem Satzungs-, aber inländischem Verwaltungssitz (Stichwort: Limited) von den Regelungen erfasst werden. Ob das, auch mit Blick auf die europäischen Grundfreiheiten, tatsächlich gelungen ist, sei hier dahin gestellt. » weiterlesen