Unwirksamkeit von Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Bereits mit Beschluss des 1. Senats vom 14. 12. 2010 (1 ABR 19/10, DB 2011 S. 593, DB0407999) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht im eigenen Namen Tarifverträge schließen kann. Diese Entscheidung stellte für die betroffenen Personaldienstleister in der Zeitarbeitsbranche einen Paukenschlag dar. » weiterlesen

BAG kassiert Billiglohntarifverträge der Christlichen Gewerkschaften

RA FAArbR Volker Teigelkötter, Partner bei Mc Dermott Will & Emery LLP, Düsseldorf

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) – die Spitzenorganisation der christlichen Gewerkschaften – ist nicht tariffähig. Dies hat das BAG am 14. 12. 2010 in einem viel beachteten Beschluss rechtskräftig verkündet (Az. 1 ABR 19/10). Die tarifpolitischen Gegenspieler der christlichen Gewerkschaften mag dies freuen. Vielen kleinen und mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen und ihren Kunden droht nun allerdings großes Ungemach. » weiterlesen