Eine aktuelle Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts (4 K 1476/20) bringt Bewegung in die Diskussion um Zeitwertkonten für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer*innen (GGF). Ein Zeitwertkonto führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung – wenn ein paar Voraussetzungen beachtet werden. Damit können Zeitwertkonten auch zu einem Modell für beherrschende GGF werden. » weiterlesen