Hinweise von Insidern sind oft entscheidend für die Aufdeckung von Corporate Wrongdoing. Um solche Hinweise zu erleichtern, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anfang Juli eine zentrale Meldeplattform für – potentielle oder tatsächliche – Verstöße von Finanzdienstleistern gegen Aufsichtsrecht eingerichtet. Ausdrücklich vorgesehen ist, dass Mitarbeiter, die eine Meldung machen, hierfür weder nach arbeitsrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften verantwortlich gemacht noch zu Schadensersatz herangezogen werden dürfen. Das dreht für das Arbeitsrecht die geltende Rechtslage um. » weiterlesen