BAG: Befriedigend ist gut genug – Note 3 weiterhin Durchschnitt im Arbeitszeugnis

RA Maximilian Baur, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, München

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Das Arbeitszeugnis ist eine spezifisch deutsche Eigenheit. International, gerade im angelsächsischen Raum, ist es weitgehend unbekannt – dort sind reine Tätigkeitsbeschreibungen und gegebenenfalls Referenzschreiben üblich. Sofern man eine Top-Universität besucht hat, werden umfangreiche schriftliche Bewerbungsunterlagen regelmäßig nicht verlangt. Wird im Rahmen einer Bewerbung außerhalb Deutschlands ein Arbeitszeugnis übermittelt, ruft die darin enthaltene detaillierte Bewertung von Verhalten und Leistung oftmals Verwunderung hervor. Gleiches dürfte für einzelne Entscheidungen gelten, die deutsche Arbeitsgerichte in der Vergangenheit zu Arbeitszeugnissen zu fällen hatten. » weiterlesen