Rechtsunsicherheit für Kronzeugen

RA Philipp Werner, Partner bei McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH ist nicht ausgeschlossen, dass Dritte Zugang zu Kronzeugenanträgen haben, die (vermeintliche) Kartellanten bei nationalen Kartellbehörden eingereicht haben (EuGH-Urteil vom 14. 6. 2011 – Rs. C-360/09 – Pfleiderer, DB0423438). Nach Ansicht des EuGH stehen einem solchen Zugang europarechtliche Gründe nicht generell entgegen. Vielmehr ist es Sache der nationalen Gerichte, im Einzelfall und auf Grundlage des nationalen Rechts zu entscheiden, ob einem Dritten Zugang zu Kronzeugenanträgen zu gewähren ist. » weiterlesen