Die selbstverfasste Anwaltschaft ist mit Unterstützung des BGH auf ihrem Weg zur Liberalisierung des Berufsrechts entgegen den Plänen des Gesetzgebers und des Bundesjustizministeriums einen Schritt rückwärts gegangen. Zweigstellen dürfen – wie der Anwaltssenat des BGH jüngst bestätigt hat – ab dem 1. 1. 2011 nur errichtet werden, wenn sie sich nicht in einer bloßen Geschäftsadresse erschöpfen, sondern der Rechtsanwalt in einem festen Büro gewöhnlich angetroffen werden kann, so dass Mandanten mit ihrem Rechtsanwalt dort vertrauliche Gespräche führen sowie ihre Unterlagen und Mitteilungen vor unbefugtem Zugriff sicher verwahrt wissen können. » weiterlesen