{"id":1123,"date":"2011-06-16T08:13:36","date_gmt":"2011-06-16T08:13:36","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=1123"},"modified":"2012-06-15T11:18:36","modified_gmt":"2012-06-15T09:18:36","slug":"abgrenzung-zwischen-betriebsstilllegung-und-betriebsubergang-%c2%a7-613a-bgb-macht-vor-den-deutschen-grenzen-nicht-halt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/06\/16\/abgrenzung-zwischen-betriebsstilllegung-und-betriebsubergang-%c2%a7-613a-bgb-macht-vor-den-deutschen-grenzen-nicht-halt\/","title":{"rendered":"Abgrenzung zwischen Betriebs\u00fcbergang und Betriebsstilllegung"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_788\" style=\"width: 140px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-788\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/04\/28\/bei-der-arbeitnehmeruberlassung-ist-die-rosinentheorie-programm\/klaus-heeke\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-788\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-788\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2011\/04\/Klaus-Heeke-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"130\" height=\"134\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-788\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach &amp; Wollert-Elmendorff, Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Ein Szenario, das sich so oder \u00e4hnlich t\u00e4glich in deutschen \u2013 insbesondere konzernangeh\u00f6rigen \u2013 Unternehmen abspielt: Aus strategischen, finanziellen, steuerlichen oder anderen Gr\u00fcnden trifft ein Unternehmen (oder dessen Konzernspitze) die Entscheidung, seine Aktivit\u00e4ten oder Teile davon zuk\u00fcnftig von einem anderen Standort aus zu erbringen. Das operative Gesch\u00e4ft wird am urspr\u00fcnglichen Standort beendet und an einem neuen Standort wieder aufgenommen. Ist dies mit der \u00dcbertragung der wesentlichen materiellen und immateriellen Produktionsmittel vom urspr\u00fcnglichen Unternehmen\/Arbeitgeber auf ein anderes (ggf. konzernangeh\u00f6riges) Unternehmen verbunden, so stellt dies in aller Regel einen Betriebs\u00fcbergang dar.<!--more--><\/p>\n<p>An diesem Umstand \u00e4ndert sich auch dadurch nichts, dass die Verlagerung der gesch\u00e4ftlichen Aktivit\u00e4ten ins grenznahe Ausland erfolgt. Dies hat jedenfalls das BAG in seinem Urteil vom 26.\u00a05. 2011 (8 AZR 37\/10,\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,422075,\" target=\"_blank\">DB 2011 S. 20<\/a> [Meldung]) klargestellt. Diese Entscheidung, von der bislang lediglich eine Pressemitteilung, nicht jedoch der Volltext vorliegt, beruht auf folgendem Sachverhalt:<\/p>\n<p>Ein in S\u00fcdbaden ans\u00e4ssiges Unternehmen hat mit Wirkung zum 1. 1. 2009 einen Betriebsteil in die Schweiz verlegt. Die Verbringung der wesentlichen materiellen und immateriellen Produktionsmittel zu einem weniger als 60\u00a0km entfernten neuen Standort in der Schweiz erfolgte dergestalt, dass der betroffene Betriebsteil auf ein Schweizer Unternehmen \u00fcbertragen wurde. Ob es sich bei diesem Unternehmen um eine konzernangeh\u00f6rige Gesellschaft oder um ein konzernfremdes Drittunternehmen handelt, kann der Pressemitteilung des BAG nicht entnommen werden.<\/p>\n<p>Das \u00fcbertragende deutsche Unternehmen hat gegen\u00fcber dem klagenden Arbeitnehmer, einem Vertriebsingenieur, zwei K\u00fcndigungen wegen einer Betriebsstilllegung ausgesprochen. Der Arbeitnehmer lehnte ein Angebot des Schweizer Unternehmens zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags ab. Vielmehr erhob er gegen das \u00fcbertragende deutsche Unternehmen K\u00fcndigungsschutzklage.<\/p>\n<p>Das BAG stellte nunmehr fest, die Frage, ob ein Betriebs\u00fcbergang erfolge, sei nach \u00a7\u00a0613a BGB zu beurteilen, sofern f\u00fcr den betroffenen Arbeitsvertrag deutsches Recht ma\u00dfgeblich sei. Dies gelte auch dann, wenn ein Betriebsteil in die Schweiz verlagert werde.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen k\u00f6nne sich der deutsche Arbeitgeber nicht auf eine Betriebsstilllegung berufen, da ein Betriebsteil auf das Schweizer Unternehmen \u00fcbertragen worden sei. Dies stelle einen nach deutschem Recht zu beurteilenden Betriebs\u00fcbergang dar, der eine Rechtfertigung der ausgesprochenen K\u00fcndigungen durch dringende betriebliche Gr\u00fcnde ausschlie\u00dfe.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung\u00a0enth\u00e4lt in zweierlei Hinsicht Klarstellungen<\/strong><\/p>\n<p>Zum einen wird \u2013 im vorliegenden Fall auch auf grenz\u00fcberschreitende Sachverhalte bezogen \u2013 best\u00e4tigt, dass sich Betriebs\u00fcbergang und Betriebsstilllegung grunds\u00e4tzlich wechselseitig ausschlie\u00dfen. So kommt es f\u00fcr die Frage, ob eine auf einer Betriebsstilllegung basierende betriebsbedingte K\u00fcndigung sozial gerechtfertigt ist, auf die Verh\u00e4ltnisse im Zeitpunkt der K\u00fcndigung an. Konkret: Liegt zu diesem Zeitpunkt eine endg\u00fcltige und dauerhafte Stilllegungsabsicht auf Seiten des Arbeitgebers vor?.<\/p>\n<p>Zum anderen verdeutlicht das Urteil des BAG Folgendes: Ob \u00a7\u00a0613a BGB \u00fcberhaupt f\u00fcr die rechtliche Beurteilung relevant ist, h\u00e4ngt von dem f\u00fcr das betroffene Arbeitsverh\u00e4ltnis ma\u00dfgeblichen Vertragsstatut ab, d. h. davon, welchem Recht der betroffene Arbeitsvertrag unterliegt. Richtet sich \u2013 wie in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall \u2013 der betroffene Arbeitsvertrag nach deutschem Recht, so kommt \u00a7\u00a0613a BGB selbst bei einer Betriebsverlegung ins Ausland zur Anwendung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Szenario, das sich so oder \u00e4hnlich t\u00e4glich in deutschen \u2013 insbesondere konzernangeh\u00f6rigen \u2013 Unternehmen abspielt: Aus strategischen, finanziellen, steuerlichen oder anderen Gr\u00fcnden trifft ein Unternehmen (oder dessen Konzernspitze) die Entscheidung, seine Aktivit\u00e4ten oder Teile davon zuk\u00fcnftig von einem anderen &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/06\/16\/abgrenzung-zwischen-betriebsstilllegung-und-betriebsubergang-%c2%a7-613a-bgb-macht-vor-den-deutschen-grenzen-nicht-halt\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,7733],"tags":[19674,19707,19673],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1123"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1123"}],"version-history":[{"count":15,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1123\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4262,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1123\/revisions\/4262"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1123"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1123"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1123"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}