{"id":1498,"date":"2011-07-25T09:47:48","date_gmt":"2011-07-25T09:47:48","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=1498"},"modified":"2012-06-18T19:08:37","modified_gmt":"2012-06-18T17:08:37","slug":"stellungnahmen-aus-deutschland-kein-bedarf-an-neuen-cg-regelungen-der-eu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/07\/25\/stellungnahmen-aus-deutschland-kein-bedarf-an-neuen-cg-regelungen-der-eu\/","title":{"rendered":"Stellungnahmen aus Deutschland: kein Bedarf an neuen CG-Regelungen der EU"},"content":{"rendered":"<p>Die Stellungnahmen aus Deutschland zu dem \u201eGr\u00fcnbuch Europ\u00e4ischer Corporate Governance-Rahmen\u201c, das die EU-Kommission im April 2011 vorgelegt hat, sind (soweit ersichtlich) durchweg in der Sache ablehnend. Der Deutsche Bundestag hat am 6. 7. 2011 in einer Entschlie\u00dfung freundlich erkl\u00e4rt (BT-Drucks. 17\/6506 i. d. F. Rechtsausschuss), er teile die \u201eZielsetzung des Gr\u00fcnbuchs zwar grunds\u00e4tzlich\u201c, habe aber grundlegende Bedenken gegen wesentliche Vorschl\u00e4ge der Kommission.<\/p>\n<p><!--more-->Der Bundestag wendet sich insbesondere gegen die Einf\u00fchrung starrer Quoten f\u00fcr die Beteiligung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen in gesellschaftrechtlichen Gremien; dies versto\u00dfe gegen den Grundsatz der Subsidiarit\u00e4t. Entschieden abgelehnt wird die Schaffung einer aufsichtsbeh\u00f6rdlichen \u00dcberpr\u00fcfbarkeit von Corporate-Governance-Erkl\u00e4rungen. Ebenso zur\u00fcckgewiesen wird eine regulatorische Gleichbehandlung von b\u00f6rsen- und nicht b\u00f6rsennotierten Unternehmen auf EU-Ebene.<\/p>\n<p>Die Kommission wird davor gewarnt, Anlagestrategien durch bestimmte Verhaltenspflichten f\u00fcr Aktion\u00e4re bef\u00f6rdern zu wollen und damit Haftungsrisiken zu begr\u00fcnden; dies \u201ew\u00fcrde dies m\u00f6glicherweise das Ende der Publikumsaktie als Kapitalanlage f\u00fcr die Breite der Gesellschaft bedeuten.\u201c Interessant auch f\u00fcr das deutsche Recht sind Erw\u00e4gungen des Bundestages \u00fcber eine Zahlung h\u00f6herer Dividenden an langfristige Anteilseigner und \u201eob die Honorierung von F\u00fchrungspositionen inklusive des Aufsichtsrats nicht in Unternehmensaktien mit einer Haltefrist von mehreren Jahren erfolgen kann.\u201c<\/p>\n<p>Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex begr\u00fc\u00dft das \u201eZiel des Gr\u00fcnbuchs, die Wirksamkeit der derzeitigen Corporate Governance Kodizes f\u00fcr europ\u00e4ische Unternehmen zu untersuchen und zu bewerten\u201c (ist dies das Ziel?). Die Einbeziehung der Aktion\u00e4re wird kritisch gesehen, da Vorstand und Aufsichtsrat \u201edie eigentlichen Adressaten der Corporate Governance Kodizes sind\u201c. Grunds\u00e4tzliche Bedenken hat die Kodex-Kommission gegen die vorgesehene \u00dcberpr\u00fcfung der Informationsqualit\u00e4t von Entsprechenserkl\u00e4rungen durch \u00f6ffentliche Stellen. Es sei darauf zu achten, dass dem Aufsichtsrat keine Aufgaben gestellt werden, die eindeutig dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand obliegen. Die Kodex-Kommission r\u00e4t davon ab, auf EU-Ebene Corporate Governance Ma\u00dfnahmen f\u00fcr nicht b\u00f6rsennotierte Unternehmen zu ergreifen.<\/p>\n<p>Die gemeinsame Stellungnahme von BDI\/BDA betont ebenfalls, eine unterschiedliche Behandlung von Unternehmen verschiedener Gr\u00f6\u00dfenklassen sollte allenfalls auf nationaler Ebene erfolgen, zumal bei kleinen und mittleren Unternehmen seltener eine Binnenmarktrelevanz erreicht wird, die europ\u00e4ische Ma\u00dfnahmen rechtfertigen w\u00fcrde. \u201eDie Europ\u00e4ische Union sollte bei der Behandlung von Corporate Governance-Themen in besonderer Weise das Subsidiarit\u00e4tsprinzip beachten und R\u00fccksicht auf die bestehenden nationalen Rechts- und Kodex-Systeme sowie die verschiedenen Corporate Governance-Kulturen nehmen. Eine weitere Verdichtung der Corporate Governance-Regeln ist insbesondere aufgrund der damit verbundenen zus\u00e4tzlichen B\u00fcrokratie f\u00fcr die Unternehmen zu vermeiden. Vor allem aber gilt es, das einem Kodex immanente und gut funktionierende System der freiwilligen Selbstverpflichtung,das flexible, unternehmensspezifische L\u00f6sungen erm\u00f6glicht, sowie das Comply-or-Explain-Prinzip beizubehalten.\u201d<\/p>\n<p>Das Deutsche Aktieninstitut begr\u00fc\u00dft, dass sich die Corporate-Governance-Diskussion zunehmend auf die Investorenseite konzentriert, nachdem sie jahrelang ausschlie\u00dflich auf die Emittenten fokussiert war (insofern bemerkenswert anders die Kodex-Kommission). Kritisiert wird hingegen der Anlass f\u00fcr das neue Gr\u00fcnbuch, das anders als vorangegangene Corporate Governance-Initiativen keine Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise ist. Inakzeptabel w\u00e4ren aus DAI-Sicht ferner Ma\u00dfnahmen, die die Flexibilit\u00e4t der Unternehmen beschneiden und auf eine Abkehr vom \u201eComply or Explain\u201c-Grundsatz hinausliefen.<\/p>\n<p>Das Institut f\u00fcr Gesellschaftsrecht (Universit\u00e4t zu K\u00f6ln) hat eine gute dezidiert ablehnende Stellungnahme vorgelegt: \u201eEiner solchen wachsenden Verrechtlichung der Aktiengesellschaft stehen wir grunds\u00e4tzlich kritisch gegen\u00fcber. \u2026.Dar\u00fcber hinaus haben wir gegen die im Gr\u00fcnbuch erwogenen Ma\u00dfnahmen ganz \u00fcberwiegend erhebliche europarechtliche Bedenken unter dem Aspekt des Subsidiarit\u00e4tsprinzips und des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatzes. \u2026 Neue Regulierungen auf EU-Ebene d\u00fcrfen u. E. namentlich nicht mit dem allgemeinen Hinweis auf die Finanzkrise legitimiert werden.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Stellungnahmen aus Deutschland zu dem \u201eGr\u00fcnbuch Europ\u00e4ischer Corporate Governance-Rahmen\u201c, das die EU-Kommission im April 2011 vorgelegt hat, sind (soweit ersichtlich) durchweg in der Sache ablehnend. 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