{"id":1509,"date":"2011-07-26T07:10:46","date_gmt":"2011-07-26T07:10:46","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=1509"},"modified":"2012-05-15T14:50:55","modified_gmt":"2012-05-15T12:50:55","slug":"energiewende-in-deutschland-%e2%80%93-%e2%80%9egenehmigungsjungle%e2%80%9c-bei-der-onshore-windkraft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/07\/26\/energiewende-in-deutschland-%e2%80%93-%e2%80%9egenehmigungsjungle%e2%80%9c-bei-der-onshore-windkraft\/","title":{"rendered":"\u201eGenehmigungsjungle\u201c bei der Onshore-Windkraft"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_738\" style=\"width: 115px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-738\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/04\/19\/gestaltungsmoglichkeiten-bei-der-vergabe-von-strom-und-gaskonzessionen\/marthol-christian\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-738\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-738\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2011\/04\/Marthol-Christian-440x628.jpg\" alt=\"\" width=\"105\" height=\"149\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2011\/04\/Marthol-Christian-440x628.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2011\/04\/Marthol-Christian-755x1078.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2011\/04\/Marthol-Christian.jpg 827w\" sizes=\"(max-width: 105px) 100vw, 105px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-738\" class=\"wp-caption-text\">RA Christian Marthol, Partner bei R\u00f6dl &amp; Partner, N\u00fcrnberg<\/p><\/div>\n<p>Am 8. 7. wurde die Energiewende in Form des Gesetzespakets zum Umbau der deutschen Energiewirtschaft verabschiedet. Insbesondere durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist die weitere F\u00f6rderung von Erneuerbaren Energien vorerst gesichert. Eines der ma\u00dfgebenden Instrumente zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele ist dabei die Windenergie im Binnenland. Neben der Politik, die eindeutig \u201emehr Wind will\u201c \u2013 erkennen vor allem auch Kommunen und private Investoren zunehmend die wirtschaftliche Attraktivit\u00e4t von Windprojekten. In der allgemeinen Euphorie wird die Frage nach den planungs- und genehmigungsrechtlichen Anforderungen gern hinten angestellt.<!--more--><\/p>\n<p><strong>M\u00f6glichkeiten im Rahmen von Raumordnung und Bauleitplanung<\/strong><\/p>\n<p>In rechtlicher Hinsicht ist die Planungsebene von der Genehmigungsebene zu trennen. Im Rahmen des Planaufstellungsprozesses k\u00f6nnen die jeweils zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden auf der Ebene der Raumordnung, der Regionalplanung, und daraus entwickelt auf der Ebene der Bauleitplanung, aktiv werden und Windenergiestandorte ausweisen. Will eine kommunale Gebietsk\u00f6rperschaft das Interesse von Investoren auf einen gemeindlichen Standort lenken oder selbst Windkraftanlagen errichten, kann sie also selbst mit ihren eigenen planerischen M\u00f6glichkeiten den Weg daf\u00fcr ebnen.<\/p>\n<p><strong>Planungsrechtliche Gestaltungsm\u00f6glichkeiten<\/strong><\/p>\n<p>Auf planerischer Ebene werden sog. Ziele und Grunds\u00e4tze festgesetzt, wobei lediglich die Ziele verbindliche Vorgaben f\u00fcr \u00f6ffentliche Stellen in Form von abschlie\u00dfend abgewogenen Festlegungen sind (\u00a7\u00a7 4, 8 Abs. 6 ROG i. V. mit dem jeweiligem Landesplanungsgesetz). Dem Plangeber stehen auf Ebene der Raumordnung Festlegungsm\u00f6glichkeiten in Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten, Eignungsgebieten oder Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten zur Verf\u00fcgung (\u00a7 8 ROG).<\/p>\n<p>Allerdings haben nicht alle Bundesl\u00e4nder die vorgenannten Ausweisungsm\u00f6glichkeiten in ihr Landesrecht \u00fcbernommen. So existieren z. B. in Bayern keine Eignungsgebiete (vgl. Art. 11 BayLPlG). Ferner sind nicht s\u00e4mtliche Festsetzungsm\u00f6glichkeiten geeignet, ein Gebiet festzulegen, in dem Windenergieanlagen zul\u00e4ssig sind und durch die zugleich eine Ausschlusswirkung im Sinne des \u00a7 35 BauGB im restlichen Plangebiet erreicht werden kann. Dies ist aber in der Praxis erforderlich, um den oftmals bef\u00fcrchteten Wildwuchs von Windkraftanlagen im Griff zu behalten. Hier steckt der Teufel im Detail, vor allem in der komplexen einschl\u00e4gigen Rechtsprechung.<\/p>\n<p>Eine steuernde Einflussnahme auf die Errichtung von Windenergieanlagen kann ferner auch auf \u00f6rtlicher Ebene, im Rahmen der Bauleitplanung (\u00a7\u00a7 5, 8 BauGB) erreicht werden, wobei auch hier das BVerwG ein \u201eschl\u00fcssiges gesamtr\u00e4umliches Planungskonzept\u201c fordert. Wird diese Anforderung nicht erf\u00fcllt, sind die getroffenen Festsetzung unwirksam, was in der Praxis aufgrund der wenig konkreten bzw. schwer umsetzbaren Vorgaben hierzu, nicht selten der Fall ist.<\/p>\n<p>In planerischer Hinsicht ist also der Spagat zwischen den vom jeweiligen Landesgesetzgeber geschaffenen M\u00f6glichkeiten, der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung und der kommunalen Bauleitplanung zu meistern. Vor diesem Hintergrund verwundert es wenig, dass das Bundesland Nordrhein-Westfahlen nunmehr am 11. 7. 2011 eine konkrete und verbindliche \u201eAnleitung\u201c f\u00fcr Beh\u00f6rden in Form des <a href=\"http:\/\/www.umwelt.nrw.de\/klima\/pdf\/windenergie_erlass.pdf\" target=\"_blank\">Windenergie-Erlasses<\/a> ver\u00f6ffentlichte, welche \u201edie planerischen M\u00f6glichkeiten\u201c aufweist und \u201eHilfestellung zur rechtm\u00e4\u00dfigen Einzelfallpr\u00fcfung\u201c geben soll. Hieran wird erneut deutlich, wieviel Unsicherheit sowohl bez\u00fcglich der planerischen M\u00f6glichkeiten als auch hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens noch vorhanden ist.<\/p>\n<p><strong>Genehmigungsrechtliche Anforderungen<\/strong><\/p>\n<p>Die Genehmigung f\u00fcr Windenergieanlagen ergeht in der Regel auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes, wobei in den meisten F\u00e4llen das vereinfachte Genehmigungsverfahren Anwendung findet (vgl. \u00a7 19 BImSchG). Der Vorteil im vereinfachten Verfahren liegt insbesondere darin, dass grunds\u00e4tzlich keine bzw. nur eine eingeschr\u00e4nkte \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung erforderlich ist.<\/p>\n<p>Bedarf das geplante Vorhaben hingegen einer Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung nach dem UVPG, ist das f\u00f6rmliche Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit durchzuf\u00fchren. Hier gilt es ein Gesp\u00fcr f\u00fcr das konkrete Projekt zu entwickelt, oftmals ist das f\u00f6rmliche Verfahren ganz bewusst zu w\u00e4hlen, da Transparenz ggf. die erforderliche Akzeptanz in der Bev\u00f6lkerung schaffen kann. Trotz der im Bundesimmissionschutzgesetz verankerten Konzentrationswirkung (\u00a7 13 BImSchG) darf nicht verkannt werden, dass es in materieller Hinsicht bei einer vollst\u00e4ndigen Pr\u00fcfung verbleibt. Weder die \u00a0naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen der Naturschutzgesetze noch das einfache Baurecht bleiben au\u00dfen vor \u2013 die jeweiligen Fachbeh\u00f6rden sind stets zu beteiligen.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Die breite Palette an Planungs- und Genehmigungsaspekten zeigt, dass die bestehenden Gesetze trotz Novellierungen weiterer Vereinfachung bed\u00fcrfen und nach wie vor noch nicht auf Windenergieanlagen als \u201eStandardprodukt\u201c ausgelegt sind. Der erste Schritt wurde im Rahmen des erlassenen Gesetzespakets gemacht \u2013 weitere m\u00fcssen folgen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 8. 7. wurde die Energiewende in Form des Gesetzespakets zum Umbau der deutschen Energiewirtschaft verabschiedet. Insbesondere durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist die weitere F\u00f6rderung von Erneuerbaren Energien vorerst gesichert. Eines der ma\u00dfgebenden Instrumente zur Erreichung der energie- &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/07\/26\/energiewende-in-deutschland-%e2%80%93-%e2%80%9egenehmigungsjungle%e2%80%9c-bei-der-onshore-windkraft\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,11744],"tags":[827,19741,19743,19744],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1509"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1509"}],"version-history":[{"count":15,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1509\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3933,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1509\/revisions\/3933"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1509"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1509"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1509"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}