{"id":1621,"date":"2011-08-12T06:45:02","date_gmt":"2011-08-12T06:45:02","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=1621"},"modified":"2011-08-11T15:22:19","modified_gmt":"2011-08-11T15:22:19","slug":"die-bedeutung-von-vertraulichkeitsabreden-haufig-unterschatzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/08\/12\/die-bedeutung-von-vertraulichkeitsabreden-haufig-unterschatzt\/","title":{"rendered":"Die Bedeutung von Vertraulichkeitsabreden"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_685\" style=\"width: 122px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-685\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/04\/12\/ruckschlag-fur-die-europaische-stammzellforschung\/homberg\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-685\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-685\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2011\/04\/Homberg-e1302521930744-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"112\" height=\"113\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-685\" class=\"wp-caption-text\">RA Peter Homberg, Partner bei Raupach &amp; Wollert-Elmendorff<\/p><\/div>\n<p>F\u00fcr Unternehmen aller Branchen, die \u00fcber besonderes spezifisches Wissen verf\u00fcgen, ist eine kontrollierte und kontrollierbare Vertraulichkeit des im Unternehmen vorhandenen Know-Hows essentiell. Entscheidend ist daher darauf zu achten, dass vertrauliche Informationen nicht in die falschen H\u00e4nde geraten. Hier versprechen Vertraulichkeitsabreden f\u00fcr die Unternehmen einen grunds\u00e4tzlichen Schutz vor einem Kontrollverlust \u00fcber das betriebseigene Intellectual Property.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Intellectual Property \u2013 die Basis des Erfolgs vieler Unternehmen im technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich<\/strong><\/p>\n<p>Viele Unternehmen \u2013 gerade im technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich \u2013 leben vom Erwerb, dem Schutz und der Kommerzialisierung von Intellectual Property.<em> <\/em>Nahezu zwangsl\u00e4ufig kommt es sowohl im Vorfeld als auch im Zuge der eigentlichen Vertragsverhandlungen und w\u00e4hrend der Laufzeit von Kooperationsvereinbarungen, Forschungs- und Entwicklungsvertr\u00e4gen oder Lizenzvertr\u00e4gen zum Austausch von Informationen und\/oder Entwicklungsergebnissen, welche der Vertraulichkeit unterliegen. Ein derartiger Informationsaustausch kann einseitig von nur einem an den anderen (potentiellen) Vertragspartner erfolgen. H\u00e4ufig kommt es allerdings auch zu einem gegenseitigen Austausch vertraulicher Informationen, so dass beide Parteien wertvolles Wissen preisgeben. Die jeweilige Ausgestaltung der Vertraulichkeitsvereinbarung, d. h. die Frage, ob eine solche Vereinbarung einseitig oder zweiseitig ausgestaltet sein soll, h\u00e4ngt in der Praxis vom jeweiligen Einzelfall ab.<\/p>\n<p><strong>Ein Muss: Kontrolle der vertraulichen Informationen zu Intellectual Property <\/strong><\/p>\n<p>Um eine Kontrollierbarkeit und daran ankn\u00fcpfend die tats\u00e4chliche Kontrolle der Vertraulichkeit realisieren zu k\u00f6nnen, ist bei \u00dcbermittlung von vertraulichen Informationen und\/oder Entwicklungsergebnissen eine vorherige schriftliche Vereinbarung unumg\u00e4nglich. Daher ist der Abschluss von Vertraulichkeitsabreden in Form von \u201eConfidentiality Agreements\u201c\/\u201eNon Disclosure Agreements\u201c im Vorfeld von konkreten Vertragsbeziehungen \u00e4u\u00dferst wichtig. Die eigentlichen Vertr\u00e4ge, seien es Patentkaufvertr\u00e4ge, Lizenzvertr\u00e4ge oder Kooperationsvertr\u00e4ge, enthalten dann ebenfalls h\u00e4ufig eine sog. Vertraulichkeitsklausel.<\/p>\n<p>Neben der Kontrollm\u00f6glichkeit hinsichtlich des Zu- und Abflusses von vertraulicher Information zu Intellectual Property ist es f\u00fcr Unternehmen jeder Gr\u00f6\u00dfe \u00a0von entscheidender Bedeutung, Konflikte zu vermeiden, da diese immer auch ein gro\u00dfes wirtschaftliches Risikopotential darstellen.<\/p>\n<p><strong>Einzelfallbezug als entscheidendes Kriterium zur Konfliktvermeidung<\/strong><\/p>\n<p>Entscheidendes Kriterium f\u00fcr alle Arten von Vertraulichkeitsabreden in einem Vertragskonstrukt ist daher die einzelfallbezogene Formulierung. Zwar ist die Nutzung eines Mustervertrags m\u00f6glich und in der Praxis auch weitverbreitet. Spezifische Vertragspunkte bed\u00fcrfen allerdings immer einer Anpassung auf den jeweiligen Einzelfall. So sollte auf eine genaue Definition des Begriffs der \u201evertraulichen Information\u201c gro\u00dfer Wert gelegt werden. Dabei ist darauf zu achten, diese m\u00f6glichst detailliert auf den konkreten Fall zuzuschneiden.<\/p>\n<p>Auch eine detaillierte Regelung hinsichtlich des Erhalts und der Offenlegung vertraulicher Informationen ist wichtig. Neben einer\u00a0 Anpassung an den konkreten Einzelfall sind in der Praxis gute \u201eStandard Operating Procedures\u201c (SOPs) zwingend notwendig, so dass Unternehmen \u00fcber Zufluss und die Offenlegung vertraulicher Informationen eine durchgehende Dokumentation vorweisen k\u00f6nnen und auch hierdurch Kontrolle \u00fcber ihre gewerblichen Schutzrechte und das eigene Know-How aus\u00fcben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Der Ernstfall \u2013 vertragswidrige Weitergabe <\/strong><\/p>\n<p>Oftmals kommt es dennoch zum Vorwurf, dass ein Vertragspartner vertrauliche Informationen rechtswidrig weitergegeben habe. In diesem Fall sind dann die vorgenannte einzelfallbezogene Regelung und eine durchgehende und detaillierte Dokumentation zum Umgang mit der spezifischen vertraulichen Information entscheidend. Denn eine in der Theorie gut formulierte Klausel kann in der Praxis nur Wirkung zeigen und eine Rechtsdurchsetzung erm\u00f6glichen, wenn das betroffene Unternehmen durch Heranziehung entsprechender schriftlicher Dokumentation die rechtswidrige Verwendung der vertraulichen Informationen nachweisen kann. Gerade aufgrund dieses Aspektes gestaltet sich die Rechtsdurchsetzung hinsichtlich des Verlustes vertraulicher Information in der Praxis oftmals als sehr schwierig. Um zumindest eine erleichterte Beweisf\u00fchrung zu erm\u00f6glichen, sollte in einer Vertraulichkeitsvereinbarung daher immer vorgesehen sein, dass diejenigen Informationen, die als vertraulich gelten sollen, durch das offenbarende Unternehmen vor Weitergabe entsprechend eindeutig zu kennzeichnen sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Vertraulichkeitsabreden k\u00f6nnen einen guten Schutz bei der Weitergabe von Intellectual Property bieten. Gerade im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich ist es f\u00fcr die beteiligten Unternehmen wichtig, durch gute Vertragsstrukturen und einzelfallbezogene Anpassungen einer unkontrollierten Offenlegung von vertraulichen Informationen entgegen zu wirken und m\u00f6gliche Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Alle Akteure m\u00fcssen sich aber bewusst sein, dass die Vertragskonstrukte in der Praxis nur dann Wirkung entfalten k\u00f6nnen, wenn sie durch eine l\u00fcckenlose und belastbare Dokumentation untermauert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr Unternehmen aller Branchen, die \u00fcber besonderes spezifisches Wissen verf\u00fcgen, ist eine kontrollierte und kontrollierbare Vertraulichkeit des im Unternehmen vorhandenen Know-Hows essentiell. Entscheidend ist daher darauf zu achten, dass vertrauliche Informationen nicht in die falschen H\u00e4nde geraten. 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