{"id":1636,"date":"2011-08-17T19:00:59","date_gmt":"2011-08-17T19:00:59","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=1636"},"modified":"2012-05-15T14:53:05","modified_gmt":"2012-05-15T12:53:05","slug":"bgh-erleichtert-schadensersatz-bei-vergabefehlern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/08\/17\/bgh-erleichtert-schadensersatz-bei-vergabefehlern\/","title":{"rendered":"BGH erleichtert Schadensersatz bei Vergabefehlern"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_796\" style=\"width: 112px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-796\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/04\/26\/olg-karlsruhe-zum-zuschnitt-von-teillosen\/schroder_holger\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-796\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-796\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2011\/04\/Schr\u00f6der_Holger-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"102\" height=\"109\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-796\" class=\"wp-caption-text\">RA Holger Schr\u00f6der, R\u00f6dl &amp; Partner, N\u00fcrnberg<\/p><\/div>\n<p>Nach gewohnheitsrechtlichen Grunds\u00e4tzen (sog. Verschulden bei Vertragsanbahnung) konnte einem Bieter unter Umst\u00e4nden ein Schadensersatzanspruch gegen den \u00f6ffentlichen Auftraggeber zustehen, wenn dieser gegen Vergaberecht versto\u00dfen hat. Der BGH hat k\u00fcrzlich in einem Urteil vom 9. 6. 2011 &#8211; X ZR 143\/10, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,426167,\" target=\"_blank\">DB0426167<\/a> dazu entschieden, dass nach der Kodifikation der Rechtsfigur der culpa in contrahendo durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz f\u00fcr die Geltendmachung eines solchen Schadensersatzanspruches kein Vertrauen des Bieters mehr in die Einhaltung der Vergaberegelungen durch den \u00f6ffentlichen Auftraggeber erforderlich ist. Vielmehr gen\u00fcgt die Verletzung von vorvertraglichen R\u00fccksichtnahmepflichten wegen Missachtung von Vergabevorschriften.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>In dem entschiedenen Fall hat die Kl\u00e4gerin einen Anspruch aus \u00a7\u00a7 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1, 280 Abs. 1 BGB auf Ersatz aufgewendeter Rechtsanwaltskosten f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung von Vergabeunterlagen geltend gemacht. Sie hatte sich an einem Vergabeverfahren des beklagten \u00f6ffentlichen Auftraggebers beteiligt, dass wegen vergaberechtswidriger Wertungskriterien aufgehoben wurde.<\/p>\n<p>Der BGH best\u00e4tigte den Schadensersatzanspruch der Kl\u00e4gerin aus Verschulden bei Vertragsanbahnung. Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung h\u00e4lt der BGH nicht l\u00e4nger an dem Erfordernis eines zus\u00e4tzlichen Vertrauenselements fest. Bislang konnte ein Bieter nach Aufhebung eines Vergabeverfahrens ohne vergaberechtlich anerkannten Grund nur dann Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsanbahnung geltend machen, wenn er sich ohne Vertrauen in die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Vergabeverfahrens hieran entweder gar nicht oder nicht so wie geschehen beteiligt h\u00e4tte (vgl. BGH-Urteil vom 27. 11. 2007 &#8211; X ZR 18\/07, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,281603,\" target=\"_blank\">DB 2008 S. 10<\/a>).<\/p>\n<p>Nach Auffassung des BGH kann aus dem Wortlaut der \u00a7\u00a7 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1, 280 Abs. 1 BGB ein besonderes Vertrauen des Bieters etwa als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal nicht hergeleitet werden. Daf\u00fcr besteht auch kein Bed\u00fcrfnis, weil die Verhaltenspflichten des \u00f6ffentlichen Auftraggebers durch das Vergaberecht eingehend geregelt sind. Nach \u00a7 97 Abs. 7 GWB hat der \u00f6ffentliche Auftraggeber die Bestimmungen \u00fcber das Vergabeverfahren einzuhalten, woran die R\u00fccksichtnahmepflichten aus \u00a7\u00a0241 Abs. 2 BGB ankn\u00fcpfen.<\/p>\n<p>Des Weiteren f\u00fchrt der BGH aus, die Kl\u00e4gerin mache einen vom Schutzzweck der Normen gedeckten, erstattungsf\u00e4higen Schaden geltend. Der Beklagte k\u00f6nne sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, die Rechtsanwaltskosten w\u00e4ren der Kl\u00e4gerin auch entstanden, wenn der Beklagte sich vergaberechtskonform verhalten h\u00e4tte. Der Schutz des \u00a7 241 Abs. 2 BGB greift bereits dann, wenn die Vergabeunterlagen in der Weise fehlerhaft seien, dass eine vergaberechtskonforme Angebotswertung nicht mehr m\u00f6glich ist. Ein Schuldverh\u00e4ltnis, das einen Teil zur R\u00fccksichtnahme auf die Rechte, Rechtsg\u00fcter und Interessen des anderen Teils verpflichte, entsteht gem. \u00a7\u00a0311 Abs. 2 Nr. 1 BGB bereits durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen und demzufolge auch bei der Durchf\u00fchrung eines Vergabeverfahrens. Werden die Vertragsverhandlungen auf Grundlage der vom \u00f6ffentlichen Auftraggeber ausgearbeiteten Vergabeunterlagen gef\u00fchrt, trifft diesen die Pflicht, seine Unterlagen vergaberechtskonform zu formulieren, dass keine Aufhebung des Vergabeverfahrens erforderlich wird. Die Bieter haben ein gesch\u00fctztes Interesse daran, dass der \u00f6ffentliche Auftraggeber das Verfahren so gestaltet und durchf\u00fchrt, dass die von ihnen get\u00e4tigten Aufwendungen nicht unn\u00fctz und damit nutzlos werden.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des BGH st\u00e4rkt die Rechtsposition von Bietern, die Schadensersatzanspr\u00fcche geltend machen, die auf ein vergaberechtliches Fehlverhalten des \u00f6ffentlichen Auftraggebers vor Vertragsabschluss gest\u00fctzt sind. Denn ein aus Verschulden bei Vertragsanbahnung hergeleiteter Schadensersatzanspruch erfordert kein zus\u00e4tzliches Vertrauenselement mehr.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach gewohnheitsrechtlichen Grunds\u00e4tzen (sog. Verschulden bei Vertragsanbahnung) konnte einem Bieter unter Umst\u00e4nden ein Schadensersatzanspruch gegen den \u00f6ffentlichen Auftraggeber zustehen, wenn dieser gegen Vergaberecht versto\u00dfen hat. 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