{"id":172,"date":"2010-12-06T19:02:42","date_gmt":"2010-12-06T18:02:42","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=172"},"modified":"2011-02-24T21:23:50","modified_gmt":"2011-02-24T21:23:50","slug":"rechtsweg-bei-insolvenzanfechtung-jetzt-gespalten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2010\/12\/06\/rechtsweg-bei-insolvenzanfechtung-jetzt-gespalten\/","title":{"rendered":"Rechtsweg bei Insolvenzanfechtung jetzt gespalten"},"content":{"rendered":"<p>Vor wenigen Tagen hat der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtsh\u00f6fe des Bundes eine lang erwartete Entscheidung getroffen (Beschluss vom 27. 9. 2010 &#8211; GmS-OGB 1\/09, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,395339,\" target=\"_blank\">DB 2010 S. 2722<\/a>): Klagt ein Insolvenzverwalter im Rahmen der Insolvenzanfechtung gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners auf R\u00fcckgew\u00e4hr zu viel geleisteter Verg\u00fctung nach \u00a7 143 InsO, so sei der Rechtsweg zu den Gerichten f\u00fcr Arbeitssachen gegeben. Damit setzt er sich in Widerspruch zur bisherigen Auffassung des f\u00fcr das Insolvenzrecht zust\u00e4ndigen IX. BGH-Zivilsenats, der darauf abgestellt hatte, dass das anfechtungsrechtliche R\u00fcckgew\u00e4hrschuldverh\u00e4ltnis gesetzlicher Natur sei, auch weil es erst mit der Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens entstehe und untrennbar mit der Person des Verwalters verbunden sei.<\/p>\n<p><!--more--> Denn Streitgegenstand auch bei der anfechtungsrechtlichen R\u00fcckforderung von Arbeitslohn sei der (arbeitsrechtliche) Anspruch auf R\u00fcckgew\u00e4hr der Verg\u00fctung, nicht die \u201eAnfechtung als solche\u201c. Worin allerdings der Unter\u00adschied zwischen diesen beiden Ans\u00e4tzen liegen soll, erl\u00e4utert der Gemeinsame Senat nicht &#8211; obwohl dies f\u00fcr weitere vergleichbare Fragen, auch im grenz\u00fcberschreitenden Kontext, von entscheidender Bedeutung ist.<\/p>\n<p>Entscheidend ist daher die in der Sache gegebene Begr\u00fcndung f\u00fcr die Rechtswegzuweisung solcher Streitigkeiten zu den Arbeitsgerichten: Die Arbeitsgerichtsbarkeit zeichne sich neben der \u201eschnelleren und kosteng\u00fcnstigeren Abwicklung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten und der Nutzung der besonderen Kenntnisse von im Arbeitsleben erfahrenen Personen als ehrenamtlichen Richtern [\u2026] vor allem durch einen vom Gesetzgeber gewollten spezifischen Arbeitnehmerschutz\u201c aus. Daf\u00fcr nennt der Gemeinsame Senat die besonderen Kostentragungs- und Vertretungsregeln &#8211; und l\u00e4sst damit offen, ob das alles ist. Denn es k\u00f6nnte nat\u00fcrlich auch sein, dass die insolvenzanfechtungsrechtlichen Fragen von den Arbeitsgerichten anders beurteilt werden als von den Zivilgerichten, und dass er auch dies &#8211; jedenfalls mehrheitlich &#8211; bei seiner Be\u00admerkung im Hinterkopf hatte. Das w\u00e4re allerdings prek\u00e4r und w\u00fcrde &#8211; jedenfalls bei korrekter Sachbehandlung &#8211; dazu f\u00fchren, dass der Gemeinsame Senat in der Zukunft in vielen F\u00e4llen zum obersten deutschen Gericht in Insolvenzanfechtungssachen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Praxis ist die Entscheidung allerdings zun\u00e4chst einmal zu beachten, wenngleich sie (nat\u00fcrlich) Fragen offenl\u00e4sst. So ist etwa unklar, ob die Zust\u00e4ndigkeit der Arbeitsgerichte auch in F\u00e4llen greift, in denen die aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis resultierenden Anspr\u00fcche abgetreten oder verpf\u00e4ndet wurden; denn die vom Gemeinsamen Senat gegebene Ratio greift hier nicht.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Zukunft ist freilich der Gesetzgeber zum Handeln aufgerufen: Denn wenn es &#8211; wie der Gemeinsame Senat sagt &#8211; darum geht, den Arbeitnehmern nicht die besonderen \u201eVerfahrensvorteile\u201c des Arbeitsgerichtsprozesses vorzuenthalten, dann l\u00e4ge die deutlich einfachere L\u00f6sung darin, diese besonderen Vorgaben auch vor den Zivilgerichten zu beachten, als Arbeitsgerichte zu zwingen, sich in die (Un-)Tiefen des Insolvenzanfechtungsrechts einzuarbeiten. Ansonsten k\u00f6nnte die Entscheidung den Arbeitnehmern auch \u201eSteine statt Brot\u201c geben, weil die prozessrechtlichen Erleichterungen der Arbeitsgerichtsbarkeit mit gr\u00f6\u00dferen materiellrecht\u00adlichen Unsicherheiten und Unw\u00e4gbarkeiten erkauft w\u00e4ren. Nicht \u00fcbertragbar in die Zivilgerichtsbarkeit w\u00e4re allerdings die Beteiligung ehrenamtlicher Richter; doch d\u00fcrfte das hinnehmbar sein, weil sich Insolvenzanfechtungsprozesse im Allgemeinen nicht durch Fragen auszeichnen, zu denen Arbeitsrechtspraktiker einen wichtigen Beitrag leisten k\u00f6nnen (und wollen). Gesetzgeberisches Eingreifen ist schlie\u00dflich auch deshalb gefordert, weil nur so die auch aus Gr\u00fcnden des europ\u00e4ischen Zivilverfahrens- und Insolvenzrechts geforderte Verfahrenskonzentration von Insolvenzanfechtungsstreitigkeiten erreicht werden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor wenigen Tagen hat der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtsh\u00f6fe des Bundes eine lang erwartete Entscheidung getroffen (Beschluss vom 27. 9. 2010 &#8211; GmS-OGB 1\/09, DB 2010 S. 2722): Klagt ein Insolvenzverwalter im Rahmen der Insolvenzanfechtung gegen einen Arbeitnehmer des &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2010\/12\/06\/rechtsweg-bei-insolvenzanfechtung-jetzt-gespalten\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304382,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3665,3696,3666,3667],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/172"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304382"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=172"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/172\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":179,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/172\/revisions\/179"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=172"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=172"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=172"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}