{"id":1777,"date":"2011-09-22T06:42:07","date_gmt":"2011-09-22T04:42:07","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=1777"},"modified":"2011-09-22T15:07:27","modified_gmt":"2011-09-22T13:07:27","slug":"einladungen-von-personen-in-einem-offentlich-rechtlichen-amtsverhaltnis-zu-sport-und-kulturveranstaltungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/09\/22\/einladungen-von-personen-in-einem-offentlich-rechtlichen-amtsverhaltnis-zu-sport-und-kulturveranstaltungen\/","title":{"rendered":"Compliance Aspekte bei Hospitality-Einladungen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_685\" style=\"width: 129px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-685\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/04\/12\/ruckschlag-fur-die-europaische-stammzellforschung\/homberg\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-685\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-685\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2011\/04\/Homberg-e1302521930744.jpg\" alt=\"\" width=\"119\" height=\"162\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-685\" class=\"wp-caption-text\">RA Peter Homberg, Partner bei Raupach &amp; Wollert-Elmendorff<\/p><\/div>\n<p>Derzeit ist das Thema \u201eCompliance\u201c in aller Munde \u2013 und viele Unternehmen sind verunsichert, welche\u00a0 Gesch\u00e4ftsgepflogenheiten, die sich in der Vergangenheit etabliert haben, m\u00f6glicherweise \u201enon-compliant\u201c und sogar strafrechtlich relevant sein k\u00f6nnen. Unsicherheiten ergeben sich dabei auch hinsichtlich der Hospitality-Angebote, die viele Unternehmen gerne nutzen, so z. B. Einladungen zu Sport- und Kulturveranstaltungen. Bei diesen Veranstaltungen ist davon auszugehen, dass es sich um reine Unterhaltungsveranstaltungen ohne fachlichen Bestandteil handelt.<!--more--><\/p>\n<p>Oftmals nutzen Unternehmen die ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Hospitality-Angebote auch, um Amtstr\u00e4ger einzuladen. Der Begriff des Amtstr\u00e4gers ist f\u00fcr das Strafrecht im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) \u00a7 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB definiert als Beamter oder Richter oder Person, die \u201ein einem sonstigen \u00f6ffentlich-rechtlichen Amtsverh\u00e4ltnis steht\u201c oder \u201esonst dazu bestellt ist, bei einer Beh\u00f6rde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der \u00f6ffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerf\u00fcllung gew\u00e4hlten Organisationsform wahrzunehmen\u201c. Soweit das StGB in einzelnen Straftatbest\u00e4nden, die insbesondere im Bereich der Korruptionspr\u00e4vention zur Anwendung kommen k\u00f6nnen, auf den Amtstr\u00e4ger verweist (Vorteilsannahme und Vorteilsgew\u00e4hrung, Bestechlichkeit und Bestechung), findet die vorgenannte Definition unmittelbar Anwendung.<\/p>\n<p>Jedoch m\u00fcssen derartige Einladungen gegen\u00fcber Amtstr\u00e4gern nicht zwangsl\u00e4ufig den Vorwurf einer strafrechtlich relevanten Handlung und die damit in Betracht kommenden Konsequenzen (Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Rufschaden f\u00fcr das Unternehmen, aber auch die jeweilige Beh\u00f6rde) mit sich ziehen, wenn einige grundlegende Aspekte beachtet werden. So sollten Einladungen niemals an die Privatadresse des Einzuladenden adressiert werden, sondern immer an die berufliche Adresse, also an die Adresse der jeweiligen Beh\u00f6rde. Einladungen sollten detailliert Art und Umfang darlegen, d.\u00a0h. die jeweilige Veranstaltung inkl. Dauer und m\u00f6glichem Rahmenprogramm benennen. Je transparenter eine Einladung dabei ausgestaltet wird, desto vorteilhafter ist dies bei einer m\u00f6glichen nachtr\u00e4glichen Pr\u00fcfung f\u00fcr alle Beteiligten.<\/p>\n<p>Weiterhin sollten Einladungen nur unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Dienstbeh\u00f6rde erfolgen. Das einladende Unternehmen sollte sich diese Genehmigung in schriftlicher Form \u00fcbermitteln lassen. Schlie\u00dflich sollte die Einladung von Familienangeh\u00f6rigen des Amtstr\u00e4gers auf Ausnahmen beschr\u00e4nkt bleiben, die eine zus\u00e4tzliche Einladung \u00a0von Familienangeh\u00f6rigen unumg\u00e4nglich machen, so\u00a0z. B.\u00a0bei Veranstaltungen mit Tanz.<\/p>\n<p>Soweit besondere Ber\u00fchrungspunkte (z. B. ein enger zeitlicher Zusammenhang mit positiven Entscheidungen der spezifischen Beh\u00f6rde) zwischen dem einladenden Unternehmen und dem spezifischen Amtstr\u00e4ger bzw. der Beh\u00f6rde bestehen, sollte die Einladung sehr sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft werden, um nicht den Vorwurf der Gew\u00e4hrung eines Vorteils f\u00fcr den Amtstr\u00e4ger zu erwecken. Im Zweifel sollte von diesbez\u00fcglichen Einladungen Abstand genommen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn kein besonderer Grund f\u00fcr die Einladung (z. B.\u00a0ein Repr\u00e4sentationszweck) ersichtlich ist. Soweit im Verlauf der jeweiligen Einladungen Geschenke verteilt werden, sollte dies ebenfalls in der Einladung transparent benannt bzw. soweit m\u00f6glich vermieden werden. Gleiches gilt f\u00fcr die \u00dcbernahme von Spesen wie Reisekosten oder \u00dcbernachtungskosten.<\/p>\n<p>Unternehmen sollten sich dar\u00fcber im Klaren sein, dass es sich bei jeder Einladung letztlich um einen Einzelfall handelt, der ggfs. durch eine geringf\u00fcgige Abweichung zu fr\u00fcheren Einladungen strafrechtliche Relevanz hervorrufen kann. Es empfiehlt sich daher, \u00a0bei allen Hospitality-Einladungen eine bereits bestehende bzw. noch zu gr\u00fcndende Compliance Abteilung bzw. einen Compliance Officer einzubinden. Vorgenannte Aspekte k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich dazu f\u00fchren, das Risiko f\u00fcr das einladende Unternehmen deutlich zu minimieren und auch, die Freigabe durch die Compliance Abteilungen zu beschleunigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Derzeit ist das Thema \u201eCompliance\u201c in aller Munde \u2013 und viele Unternehmen sind verunsichert, welche\u00a0 Gesch\u00e4ftsgepflogenheiten, die sich in der Vergangenheit etabliert haben, m\u00f6glicherweise \u201enon-compliant\u201c und sogar strafrechtlich relevant sein k\u00f6nnen. 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