{"id":1832,"date":"2011-09-21T08:09:18","date_gmt":"2011-09-21T06:09:18","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=1832"},"modified":"2013-06-12T13:09:15","modified_gmt":"2013-06-12T11:09:15","slug":"rechtsunsicherheit-fur-kronzeugen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/09\/21\/rechtsunsicherheit-fur-kronzeugen\/","title":{"rendered":"Rechtsunsicherheit f\u00fcr Kronzeugen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_1824\" style=\"width: 138px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/11\/12\/eugh-kein-absoluter-gebietsschutz-fur-exklusivlizenzen-im-satellitenfernsehen\/werner-11843-2\/\" rel=\"attachment wp-att-1824\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-1824\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-1824\" alt=\"\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2011\/09\/Werner-11843-168x168.jpg\" width=\"128\" height=\"138\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-1824\" class=\"wp-caption-text\">RA Philipp Werner, Partner bei McDermott Will &amp; Emery Belgium LLP, Br\u00fcssel<\/p><\/div>\n<p>Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH ist nicht ausgeschlossen, dass Dritte Zugang zu Kronzeugenantr\u00e4gen haben, die (vermeintliche) Kartellanten bei nationalen Kartellbeh\u00f6rden eingereicht haben (EuGH-Urteil vom 14. 6. 2011 &#8211; <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jurisp\/cgi-bin\/gettext.pl?lang=de&amp;num=79889385C19090360&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=ARRET\" target=\"_blank\">Rs. C-360\/09<\/a> &#8211; Pfleiderer, DB0423438). Nach Ansicht des EuGH stehen einem solchen Zugang europarechtliche Gr\u00fcnde nicht generell entgegen. Vielmehr ist es Sache der nationalen Gerichte, im Einzelfall und auf Grundlage des nationalen Rechts zu entscheiden, ob einem Dritten Zugang zu Kronzeugenantr\u00e4gen zu gew\u00e4hren ist.<!--more--><\/p>\n<p>Unternehmen, die aufgrund von kartellrechtswidrigem Verhalten das Stellen eines Kronzeugenantrags in einem Mitgliedsstaat der EU in Betracht ziehen, m\u00fcssen bei ihrer Abw\u00e4gung ber\u00fccksichtigen, dass der Kronzeugenantrag einem zuk\u00fcnftigen Kl\u00e4ger in einem Schadensersatzprozess insbesondere bei der Berechnung der Schadensh\u00f6he helfen k\u00f6nnte. Die ohnehin komplexe Entscheidung f\u00fcr oder wider das Stellen eines Kronzeugenantrages wird durch das Pfleiderer-Urteil weiter kompliziert. Das Urteil ist daher von enormer praktischer Bedeutung.<\/p>\n<p>Kritisch ist zu bewerten, dass das Urteil zu einer Zersplitterung der Rechtslage innerhalb der Europ\u00e4ischen Union f\u00fchren k\u00f6nnte, wenn einige Mitgliedsstaaten Zugang zu Kronzeugenantr\u00e4gen gew\u00e4hren, andere jedoch nicht. Dementsprechend haben das Bundeskartellamt und die Europ\u00e4ische Kommission im Anschluss an das Urteil eine gesetzliche Kl\u00e4rung der Frage gefordert, zuletzt wurde dies vom Wettbewerbskommissar Almunia bei einer internationalen Kartellrechtskonferenz in Florenz am 16. 9. 2011 gefordert.<\/p>\n<p>Dem Pfleiderer-Urteil lag eine Vorlagefrage des LG Bonn zugrunde. Das Landgericht hatte zu entscheiden, ob Pfleiderer Zugang zu Kronzeugenantr\u00e4gen haben k\u00f6nnte, welche beim Bundeskartellamt eingereicht worden waren. Die Frage ist, ob ein solcher Zugang nicht die Effektivit\u00e4t der Kronzeugenregelung mindern und damit die Kartellbek\u00e4mpfung, welche weitgehend auf der Kronzeugenregelung beruht, erschweren w\u00fcrde. Die Kartellbeh\u00f6rden stehen aus diesem Grund einem Zugangsrecht generell sehr kritisch gegen\u00fcber. Auf der anderen Seite besteht europarechtlich ein Anspruch auf Ersatz des durch ein Kartell verursachten Schadens. Das LG legte daher die Frage vor, ob die Bestimmungen des europ\u00e4ischen Kartellrechts dahingehend auszulegen seien, dass Kartellopfern Zugang zu Kronzeugenantr\u00e4gen gew\u00e4hrt werden kann.<\/p>\n<p>Im Moment betrifft das Pfleiderer-Urteil nur Kronzeugenantr\u00e4ge, die bei nationalen Wettbewerbsbeh\u00f6rden eingereicht wurden. Kronzeugenantr\u00e4ge bei der Europ\u00e4ischen Kommission werden von dem Urteil nicht erfasst. Im Ergebnis kann das Pfleiderer-Urteil dazu f\u00fchren, dass Kartellanten f\u00fcrchten m\u00fcssen, dass ihre Kronzeugenantr\u00e4ge von Kl\u00e4gern in Schadensersatzprozessen gegen sie benutzt werden k\u00f6nnen. Ob und in welchen Mitgliedsstaaten dies der Fall sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Das Urteil des LG Bonn im Ausgangsverfahren liegt noch nicht vor.<\/p>\n<p>Ein franz\u00f6sisches Gericht hat k\u00fcrzlich in einem \u00e4hnlich gelagerten Fall der franz\u00f6sischen Kartellbeh\u00f6rden aufgegeben, Dokumente aus dem beh\u00f6rdlichen Kartellverfahren herauszugeben (Tribunal de Commerce de Paris, Urteil vom 24. 8. 2011). Ein englisches Gericht hat ein \u00e4hnlich gelagertes Verfahren ausgesetzt und eine Stellungnahme der europ\u00e4ischen Kommission angefordert (IHC 123\/11 National Grid Electricity Transmissions Plc v ABB Limited &amp; Ors.) Es ist zu hoffen, dass diese Rechtsunsicherheit schnell durch klare gesetzliche Vorgaben behoben wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH ist nicht ausgeschlossen, dass Dritte Zugang zu Kronzeugenantr\u00e4gen haben, die (vermeintliche) Kartellanten bei nationalen Kartellbeh\u00f6rden eingereicht haben (EuGH-Urteil vom 14. 6. 2011 &#8211; Rs. C-360\/09 &#8211; Pfleiderer, DB0423438). 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