{"id":2001,"date":"2011-10-06T12:35:07","date_gmt":"2011-10-06T10:35:07","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=2001"},"modified":"2012-06-15T10:50:52","modified_gmt":"2012-06-15T08:50:52","slug":"gbr-und-grundbuch-%e2%80%93-ende-des-gerangels-zwischen-gerichten-und-gesetzgeber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/10\/06\/gbr-und-grundbuch-%e2%80%93-ende-des-gerangels-zwischen-gerichten-und-gesetzgeber\/","title":{"rendered":"GbR und Grundbuch \u2013 Ende des Gerangels zwischen Gerichten und Gesetzgeber?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_728\" style=\"width: 113px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-728\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/04\/21\/diskussion-zur-auslandsbeurkundung-wiederbelebt\/7842_012_joppen_r\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-728\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-728\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2011\/04\/7842_012_Joppen_r-440x667.jpg\" alt=\"\" width=\"103\" height=\"151\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-728\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach &amp; Wollert-Elmendorff, Frankfurt\/M. <\/p><\/div>\n<p>Seit der Erlangung der Rechtsf\u00e4higkeit und damit der Grundbuchf\u00e4higkeit der Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts (GbR) hat das \u201cWie\u201c ihrer Eintragung im Grundbuch jahrelang Gerichte, Gesetzgeber und juristische Literatur besch\u00e4ftigt. War zun\u00e4chst umstritten, ob die GbR auch unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werden konnte, bereitete der BGH in seiner Entscheidung vom 4. 12. 2008 (V\u00a0ZB\u00a074\/08, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,311253,\" target=\"_blank\">DB 2009 S. 109<\/a>) zwischenzeitlich den Meinungsverschiedenheiten der Obergerichte und der Literatur ein Ende, indem er entschied, dass der Name der GbR zur ausreichenden Abgrenzung gegen\u00fcber anderen GbRs ausreiche und damit die Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts unter ihrem Namen in das Grundbuch eingetragen werden konnte.\u00a0<!--more--><\/p>\n<p>Die Rechtslage \u00e4nderte sich jedoch durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Einf\u00fchrung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur \u00c4nderung weiterer Grundbuch-, Register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) vom 11. 8. 2009. Mit dem ERVGBG wurde in die Grundbuchordnung (GBO) \u00a7 47 Abs. 2 Satz 1 eingef\u00fchrt. Diese Vorschrift besagt, dass bei der Eintragung eines Rechts im Grundbuch f\u00fcr eine Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts auch deren Gesellschafter im Grundbuch einzutragen sind.<\/p>\n<p>Diese Entscheidung des Gesetzgebers, von der man annehmen m\u00f6chte, dass sie den Meinungsstreit beendet h\u00e4tte, bedeutete hingegen den Beginn einer neuen Kontroverse, dieses Mal \u00fcber die Nachweiserfordernisse hinsichtlich der Existenz, der Identit\u00e4t und der Vertretungsverh\u00e4ltnisse der berechtigten GbR. Dem in Literatur und Rechtsprechung sehr kontrovers ausgetragenen Meinungsstreit hat der BGH nunmehr in seinem Beschluss vom 28. 4. 2011 (V ZB 194\/10, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,422387,\" target=\"_blank\">DB 2011 S. 1323<\/a>) ein Ende bereitet. In diesem wichtigen Beschluss entschied der BGH, dass es beim Erwerb von Grundst\u00fccks- oder Wohnungseigentum durch eine Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts f\u00fcr die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch ausreiche, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsurkunde genannt sind und die f\u00fcr die GbR Handelnden erkl\u00e4ren, dass sie die alleinigen Gesellschafter sind. Weitere Nachweise hinsichtlich der Existenz, der Identit\u00e4t und der Vertretungsverh\u00e4ltnisse dieser GbR seien dann gegen\u00fcber dem Grundbuchamt als Voraussetzung f\u00fcr die Eintragung nicht n\u00f6tig.<\/p>\n<p>Der BGH betont zwar, dass als Folge des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes ein grundbuchrechtlicher Vollzug des Grund- oder Wohnungseigentumserwerbs einer Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts nur dann erfolgen darf, wenn die Identit\u00e4t der Gesellschaft feststehe und diese somit von anderen Gesellschaften b\u00fcrgerlichen Rechts unterschieden werden k\u00f6nne. Der Bestimmtheitsgrundsatz bezwecke die Sicherheit des Rechtsverkehrs und verlange daher, dass nicht nur das betroffene Grundst\u00fcck selbst und der Inhalt des dinglichen Rechts, sondern auch die Person des Berechtigten klar und eindeutig feststehen m\u00fcsse.<\/p>\n<p>In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall hatte eine GbR mit notariellem Vertrag n\u00e4her bezeichnetes Wohnungseigentum gekauft. Die Parteien hatten dar\u00fcber hinaus die Auflassung erkl\u00e4rt. F\u00fcr die GbR traten zwei Personen auf, die ausweislich der Pr\u00e4ambel des Kaufvertrags \u201eals Gesellschafter einer aus ihnen bestehenden Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts\u201c handelten. Die Vorinstanz hatte geurteilt, es stehe der Umschreibung des Eigentums ein nicht behebbares rechtliches Hindernis entgegen. Die zum Nachweis der Auflassung vorgelegte Urkunde sei nicht geeignet, die Identit\u00e4t der GbR mit der f\u00fcr Grundbucheintragungen notwendigen Bestimmtheit festzustellen, da es nicht ausgeschlossen werden k\u00f6nne, dass die darin genannten Gesellschafter noch andere Gesellschaften b\u00fcrgerlichen Rechts gegr\u00fcndet h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Der BGH hingegen stellte klar, dass sich die aus dem oben genannten Bestimmtheitsgrundsatz ergebenden Anforderungen durch die in dem Kaufvertrag enthaltene Benennung der GbR sowie ihrer beiden Gesellschafter erf\u00fcllt seien. Die Angabe von weiteren Unterscheidungsmerkmalen sei nicht erforderlich. Der BGH folgt dabei einer Auffassung in der Literatur, die vertritt, dass zwar die f\u00fcr die Gesellschaft handelnden Personen bei der Auflassung Erkl\u00e4rungen zur Existenz, Identit\u00e4t und Vertretung der GbR abgeben m\u00fcssen, das Grundbuchamt aber einen Nachweis, dass diese Angaben richtig seien, nicht verlangen k\u00f6nne. Dies folge aus der Regelung des \u00a7 47 Abs. 2 GBO. Bereits nach \u00a7 47 a. F. GBO hatte das Grundbuchamt grunds\u00e4tzlich kein Nachpr\u00fcfungsrecht, ob das behauptete Gesellschafts- oder sonstige Gemeinschaftsverh\u00e4ltnis bestand und den mitgeteilten Inhalt hatte. Daran habe sich durch die Einf\u00fchrung des Abs. 2 nichts ge\u00e4ndert. Dieser betreffe als Sonderfall der in Abs. 1 geregelten Eintragung nur den Inhalt der Grundbucheintragung, nicht jedoch ihre Voraussetzungen. Die Vorschrift enthalte keine Regelung dazu, welche Nachweise erbracht werden m\u00fcssen, damit das Recht der GbR eingetragen werden kann.<\/p>\n<p>Auch die Heranziehung der Materialien zum ERVGBG ergebe nichts anderes. Auch demnach soll die Eintragung aller Gesellschafter zur bestimmten Bezeichnung des berechtigten Grundbuchverfahrens rechtlich zwar erforderlich, zugleich aber auch ausreichend sein. Der Gesetzgeber wollte erzielen, dass das dingliche Recht der Gesellschaft grundbuchrechtlich durch die Gesellschafter vermittelt werde. Damit lasse sich das Erfordernis eines auf die rechtlichen Verh\u00e4ltnisse der GbR bezogenen und gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a029 GBO zu f\u00fchrenden Nachweises nicht vereinbaren. Dazu best\u00fcnde lediglich dann Veranlassung, wenn das Grundbuchamt \u00fcber konkrete Anhaltspunkte verf\u00fcge, dass das Grundbuch durch die beantragte Eintragung unrichtig w\u00fcrde. Allein die theoretische M\u00f6glichkeit einer jederzeitigen Ab\u00e4nderung des Gesellschaftsvertrages einer GbR sei hierf\u00fcr aber nicht ausreichend.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des BGH schafft Klarheit in einer wichtigen Rechtsfrage, die die Eintragung vieler GbRs als Grundst\u00fccks- und Wohnungseigent\u00fcmer im Grundbuch verhinderte bzw. verz\u00f6gerte. Zwar sind noch nicht alle Fragen rund um die GbR und das Grundbuch gekl\u00e4rt. So ist z. B. offen, welche Anforderungen an Nachweise hinsichtlich einer Grundbuchberichtigung nach einem Gesellschafterwechsel bei der GbR zu stellen sind. Ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Vertr\u00e4glichkeit zwischen GbR und Grundbuch ist damit jedoch erreicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit der Erlangung der Rechtsf\u00e4higkeit und damit der Grundbuchf\u00e4higkeit der Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts (GbR) hat das \u201cWie\u201c ihrer Eintragung im Grundbuch jahrelang Gerichte, Gesetzgeber und juristische Literatur besch\u00e4ftigt. War zun\u00e4chst umstritten, ob die GbR auch unter ihrem Namen im Grundbuch &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/10\/06\/gbr-und-grundbuch-%e2%80%93-ende-des-gerangels-zwischen-gerichten-und-gesetzgeber\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,7722],"tags":[19824,19648,19825],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2001"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2001"}],"version-history":[{"count":19,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2001\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4221,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2001\/revisions\/4221"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2001"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2001"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2001"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}