{"id":234,"date":"2010-12-16T19:00:41","date_gmt":"2010-12-16T18:00:41","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=234"},"modified":"2011-02-24T21:07:27","modified_gmt":"2011-02-24T21:07:27","slug":"erhohung-des-kapitals-der-ezb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2010\/12\/16\/erhohung-des-kapitals-der-ezb\/","title":{"rendered":"Erh\u00f6hung des Kapitals der EZB"},"content":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Zentralbank (EZB) hat heute beschlossen, ihr gezeichnetes Kapital mit Wirkung vom 29. 12. 2010 um 5\u00a0Mrd. \u20ac von 5,76\u00a0Mrd. \u20ac auf 10,76\u00a0Mrd. \u20ac zu erh\u00f6hen. Eine solche Erh\u00f6hung ist schon in den vergangenen Tagen in Zusammenhang mit den Risiken aus den Staatsanleihen gebracht worden, welche die Bank in den letzten Monaten erworben hat.<!--more--> Zugleich soll eine derartige Ma\u00dfnahme als Warnung an die EU-Regierungschefs verstanden werden, dass diese K\u00e4ufe zu Ende gehen m\u00fcssten und der Europ\u00e4ische Stabilisierungsfonds in Luxemburg (EFSF) k\u00fcnftig derartige St\u00fctzungsk\u00e4ufe durchzuf\u00fchren habe. Weiter wird auf die Forderung von EZB-Pr\u00e4sident Trichet und Bundesbankpr\u00e4sident Weber hingewiesen, das Volumen des europ\u00e4ischen \u201eSicherheitsschirms\u201c zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang ist auf einige Grundtatsachen hinzuweisen, die in den Medien nicht immer zutreffend dargestellt werden:<\/p>\n<ol>\n<li>Die EZB hat kein \u201eGrundkapital\u201c. Die Verwendung dieses Begriffs ist irref\u00fchrend. Art.\u00a028 des Statuts der EZB, das zum Prim\u00e4rrecht der EU geh\u00f6rt, legt die H\u00f6he ihres \u201eKapitals\u201c fest, wie es zu \u00e4ndern ist und wer es h\u00e4lt. Zeichner und Inhaber des Kapitals sind nicht etwa die Mitgliedstaaten, sondern die nationalen Zentralbanken. Inhaber des deutschen Kapitalanteils an der EZB ist also nicht die Bundesrepublik Deutschland, sondern die Deutsche Bundesbank, die rechtlich und wirtschaftlich selbst\u00e4ndig ist. Die Berechnung der Anteile ist in der Vorschrift im \u00dcbrigen detailliert geregelt.<\/li>\n<li>Entsprechend dieser Vorschrift hat der Rat der Europ\u00e4ischen Union eine Verordnung erlassen (vom 8. 5. 2000, 1009\/2000), die es dem EZB-Rat erlaubt, das Kapital der EZB um bis zu 5 Mrd. \u20ac zu erh\u00f6hen. Diese Erm\u00e4chtigung ist nun ausgesch\u00f6pft worden. Eine Verpflichtung hierzu hat es nicht gegeben, da das Kapital der EZB keine bestimmte Relation zum Bilanzvolumen haben muss.<\/li>\n<li>Das Kapital der EZB ist in keiner Weise mit dem Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder dem Stammkapital einer GmbH zu vergleichen. Es muss deshalb auch nicht in irgendeiner Form \u201eangemessen\u201c im Verh\u00e4ltnis zu ihrer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit sein. In diesem Zusammenhang von einem \u201eGesch\u00e4ftsmodell\u201c der EZB zu sprechen, des m\u00f6glicherweise mehr Kapital erfordert, ist abwegig. Die EZB hat kein Gesch\u00e4ftsmodell, sondern hat hoheitliche Aufgaben zu erf\u00fcllen. Die Deutsche Bundesbank ist deshalb ausdr\u00fccklich von den Vorschriften des Kreditwesengesetzes einschlie\u00dflich seiner Kapitalad\u00e4quanzregeln ausgenommen (\u00a7\u00a02 Abs.\u00a02 Nr.\u00a01, Abs.\u00a06 Nr.\u00a01).<\/li>\n<li>Problematisch sind die angekauften Wertpapiere aber aus einem anderen Grunde und deshalb wird die Weiterf\u00fchrung dieser Gesch\u00e4fte immer fragw\u00fcrdiger. Die Europ\u00e4ische Zentralbank und die Zentralbanken der Mitgliedstaaten d\u00fcrfen nach Art.\u00a0123 Abs.\u00a01 des Vertrages \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union (AEUV) den Mitgliedstaaten und allen anderen Einrichtungen des \u00f6ffentlichen Sektors dieser Staaten keine Kredite gew\u00e4hren. Dieses Verbot gilt lediglich nicht, wenn Schuldtitel auf dem Sekund\u00e4rmarkt erworben werden. Ein solcher Erwerb darf aber nur aus markttechnischen Gr\u00fcnden erfolgen, da andernfalls das grunds\u00e4tzliche Verbot leicht unterlaufen werden k\u00f6nnte. Derartige markttechnische Gr\u00fcnde k\u00f6nnen aber immer weniger angenommen werden je l\u00e4nger die St\u00fctzungsk\u00e4ufe andauern.Es handelt sich also nicht um eine Frage der pers\u00f6nlichen Pr\u00e4ferenzen oder politischen Meinungen des Pr\u00e4sidenten der Deutschen Bundesbank, sondern darum, ob ein offener Rechtsbruch begangen werden soll. Die Ma\u00dfnahmen der EZB waren insoweit von Anfang an rechtlich nicht \u00fcber jeden Zweifel erhaben, werden aber mit fortlaufender Zeit immer schwerer zu rechtfertigen. Es bestehen daher dringende Gr\u00fcnde, sie zu beenden.<\/li>\n<li>Die Staatsanleihen sind nur zu einem kleinen Teil von der EZB angekauft worden. \u00dcberwiegend sind sie von den nationalen Notenbanken nach einem vereinbarten Schl\u00fcssel erworben worden. Sie werden in deren Bilanzen ausgewiesen. Wenn also Ausf\u00e4lle erfolgen, sind sie zun\u00e4chst einmal dort zu verbuchen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Es ist nicht sicher, dass Verluste letztlich vom Steuerzahler zu tragen w\u00e4ren. Zun\u00e4chst einmal kann eine Notenbank ihre Schulden mit Geld bezahlen, das sie in unbegrenzter H\u00f6he schaffen kann. Im \u00dcbrigen ist es ihr auch nicht verwehrt, langfristig Verluste auszuweisen. Ob die Bundesrepublik Deutschland f\u00fcr endg\u00fcltige Verluste der Bundesbank haften w\u00fcrde, ist ebenfalls ungewiss, da weder Anstaltslast noch Gew\u00e4hrtr\u00e4gerhaftung angeordnet sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Zentralbank (EZB) hat heute beschlossen, ihr gezeichnetes Kapital mit Wirkung vom 29. 12. 2010 um 5\u00a0Mrd. \u20ac von 5,76\u00a0Mrd. \u20ac auf 10,76\u00a0Mrd. \u20ac zu erh\u00f6hen. 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