{"id":2415,"date":"2011-11-20T18:31:54","date_gmt":"2011-11-20T17:31:54","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=2415"},"modified":"2012-06-15T10:36:24","modified_gmt":"2012-06-15T08:36:24","slug":"bundesrat-will-esug-an-vermittlungsausschuss-uberweisen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/11\/20\/bundesrat-will-esug-an-vermittlungsausschuss-uberweisen\/","title":{"rendered":"Bundesrat will ESUG an Vermittlungsausschuss \u00fcberweisen"},"content":{"rendered":"<p>Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates hat vor einigen Tagen angeregt, das ESUG an den Vermittlungsausschuss zu \u00fcberweisen, und zwar aus drei Gr\u00fcnden: Zum einen m\u00fcsse die Restschuldbefreiung (deren Neuregelung im \u00dcbrigen gar nicht Gegenstand des ESUG ist) in 174 Abs. 2, 302 Nr. 1 InsO auch hinsichtlich Verbindlichkeiten aus einer (vors\u00e4tzlichen) Steuerhinterziehung versagt werden. Weiter sollen Steuerforderungen in \u00a7 225a Abs. 2 Satz 1 InsO kraft Gesetzes von der M\u00f6glichkeit einer Beteiligung an einem Debt-Equity-Swap ausgeschlossen werden. Schlie\u00dflich seien die im RegE-ESUG statuierten Anforderungen an die Qualifikation des Insolvenzrichters (\u00a7 22 Abs. 6 GVG-E) mit dem dem Deutschen Richtergesetz zugrunde liegenden Bild des Einheitsjuristen nicht vereinbar.<!--more--><\/p>\n<p>1. Was zun\u00e4chst die Erstreckung der Versagungstatbest\u00e4nde bei der Restschuldbefreiung auf die (vors\u00e4tzliche) Steuerhinterziehung angeht, wird \u00fcbersehen, dass die Steuerhinterziehung den anderen dort genannten Sachverhalten zwar qualitativ, nicht aber in der hier entscheidenden verfahrensrechtlichen Perspektive gleicht. Denn Steuerverbindlichkeiten &#8211; auch solche wegen Steuerhinterziehung &#8211; k\u00f6nnen durch einfachen Verwaltungsakt in Form eines Steuerbescheides begr\u00fcndet werden, ohne dass irgendeine gerichtliche Nachpr\u00fcfung der &#8222;Steuer-Behauptung&#8220; und insbesondere der darin liegenden &#8222;Vorsatz-Behauptung&#8220; seitens der Finanzverwaltung stattgefunden h\u00e4tte. Da die Behauptung einer Steuerhinterziehung zugleich die Verj\u00e4hrungsfrist verdoppelt und f\u00fcr \u00e4ltere Verbindlichkeiten naturgem\u00e4\u00df ein l\u00e4ngerer Zinslauf Platz greift, kann damit auf einfachem Wege eine Vervielfachung des Anspruchs erreicht werden (bei gleichem j\u00e4hrlichen \u201eSteuerhinterziehungsvolumen\u201c knapp eine Verdreifachung gegen\u00fcber dem normalen &#8211; bislang noch nicht einmal ber\u00fccksichtigbaren [! ] &#8211; Steueran\u00adspruch). Im Ergebnis werden daher hier ungleichartige Sachverhalte gleich behandelt.<\/p>\n<p>V\u00f6llig zu Recht hat das Insolvenzrecht daher an vielen Stellen die Gleichwertigkeit von allein durch Bescheid begr\u00fcndeten Forderungen mit anderen Forderungen verneint. Will man gleichwohl ein solches neues &#8222;Fiskusvorrecht durch die Hintert\u00fcr&#8220; schaffen, m\u00fcssten verfahrensm\u00e4\u00dfige Vorkehrungen getroffen werden, um einer missbr\u00e4uchlichen Geltendmachung von allein durch Bescheid begr\u00fcndeten Steuerforderungen wegen vors\u00e4tzlicher Steuerhinterziehung zu begegnen. Das k\u00f6nnte dergestalt geschehen, dass solche Forderungen nur dann im Rahmen von \u00a7 302 Nr. 1 InsO relevant sind, wenn sie Gegenstand gerichtlicher \u00dcberpr\u00fcfung waren (etwa in Form eines gescheiterten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung) oder gar erst, wenn sie bestands- bzw. rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind).<\/p>\n<p>2. Nicht \u00fcberzeugend ist es auch, wenn die Beschlussempfehlung Steuerforderungen juristischer Personen des \u00f6ffentlichen Rechts schon kraft Gesetzes (durch Erkl\u00e4rung w\u00e4re das ohnehin m\u00f6glich gewesen) von der M\u00f6glichkeit eines Debt-Equity-Swap ausschlie\u00dfen will. Vor allem \u00fcberzeugt die Begr\u00fcndung nicht, dass dadurch schon &#8222;im Ansatz&#8220; &#8222;jeglicher Verwaltungsaufwand auf Ebene der L\u00e4nder und Gemeinden&#8220; ausgeschlossen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Denn dabei wird \u00fcbersehen, dass die dem Fiskus unter Umst\u00e4nden zufallenden Mitgliedschaften keineswegs selbst verwaltet werden m\u00fcssten, sondern ebenso gut ver\u00e4u\u00dfert werden k\u00f6nnten &#8211; ja typischerweise sogar sollten. Andererseits ist es fraglich, ob Forderungen, die nicht umgewandelt werden, an den aus der Fortf\u00fchrung eines Unternehmens mit Hilfe anderer Gl\u00e4ubiger erwirtschafteten Ertr\u00e4gen beteiligt werden k\u00f6nnen &#8211; und d\u00fcrfen. Verneint man dies, st\u00fcnde der Fiskus nicht etwa besser, sondern sogar schlechter da als bei Beteiligung an einem Debt-Equity-Swap, zumal er auch diese Forderungen \u201everwalten\u201c m\u00fcsste.<\/p>\n<p>\u00dcberzeugender &#8211; und zwar im Interesse des Fiskus (!) &#8211; w\u00e4re daher eine Klarstellung, dass bei einem Debt-Equity-Swap dem Fiskus zufallende Mitgliedschaftsrechte durch Ver\u00e4u\u00dferung verwertet werden d\u00fcrfen &#8211; und die Beseitigung von etwa bestehenden Hemmnissen, die einer derartigen Verwertung im Wege stehen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>3. Was schlie\u00dflich die Kritik an den Qualifikationsanforderungen des ESUG f\u00fcr Insolvenzrichter angeht, ist es fernliegend, hierin eine Abkehr vom &#8222;Modell des Einheitsjuristen&#8220; zu sehen, die nur im Deutschen Richtergesetz erfolgen k\u00f6nne. Auch stellt die Qualit\u00e4tsanforderung keinen &#8222;gravierenden Bruch mit der geltenden Ausbildungskonzeption&#8220; dar, wie die Begr\u00fcndung der Beschlussempfehlung des Deutschen Bundesrates dies meint.<\/p>\n<p>Vielmehr geht es um etwas ganz anderes: Insolvenzrecht ist (Zwangs-)Vollstreckungsrecht, und wie auch sonst bei Vollstreckungsma\u00dfnahmen haben Ma\u00dfnahmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens h\u00e4ufig irreversible Wirkungen &#8211; in Form des &#8222;Todes&#8220; eines Unternehmens oder des Verlustes von Tausenden von Arbeitspl\u00e4tzen. Solche weit reichenden Entscheidungen legt die Gerichtsverfassung aber auch sonst nicht in die H\u00e4nde eines einzelnen Richters oder schlie\u00dft Rechtsmittel dagegen aus (was hier aufgrund der Eilbed\u00fcrftigkeit des Insolvenzverfahrens faktisch der Fall ist). Es geht mithin sehr wohl um eine Frage der Gerichtsverfassung, was auch daran deutlich wird, dass die \u00dcberwachung von (Unternehmens-) Insolvenzverfahren in vielen L\u00e4ndern in die Zust\u00e4ndigkeit der Kammern f\u00fcr Handelssachen f\u00e4llt (was automatisch eine h\u00f6here Sachkunde der befassten Richter mit sich bringt). Die vom ESUG in der vom Bundestag beschlossenen Fassung aufgestellten Qualit\u00e4tsanforderungen (die \u00fcbrigens in der Sache auf die von den L\u00e4ndern [!] eingesetzte \u201eUhlenbruck-Kommission\u201c zur\u00fcckgehen, stellen mithin das funktionale \u00c4quivalent zu der in anderen Rechtsbereichen (bis hin zum Schwurgericht) \u00fcblichen Zuweisung von Verfahren an mehrk\u00f6pfige Spruchk\u00f6rper dar, deren Notwendigkeit bislang nicht in Frage gestellt wurde. Daher k\u00e4me statt des Aufstellens von Qualifikationsanforderungen auch in Betracht, die Abwicklung von Unternehmensinsolvenzen unter die Aufsicht eines mehrk\u00f6pfigen Spruchk\u00f6rpers (etwa: der Kammer von Handelssachen oder einer neu zu schaffenden \u201eKammer\u201c beim Amtsgericht) zu stellen.<\/p>\n<p>Abgesehen davon ist aber auch der Einwand nicht zutreffend, Materien wie das Handels- und Gesellschaftsrecht und das Insolvenzrecht geh\u00f6rten schon jetzt zu den allen Juristen vermittelten Grundkenntnissen der Juristenausbildung und es fehlten belegbare Nachweise f\u00fcr entsprechende Defizite in der Ausbildung. Ein Blick in die Justizausbildungsgesetze (der L\u00e4nder!) verhilft hier zur Aufkl\u00e4rung: Denn dabei wird sehr schnell deutlich, dass etwa im Gesellschaftsrecht auch heute noch eine Fokussierung auf das Recht der Personengesellschaft an der Tagesordnung ist und das &#8211; gerade f\u00fcr Insolvenzverfahren im Mittelpunkt stehende &#8211; Recht der Kapitalgesellschaften allenfalls in Grundz\u00fcgen gelehrt wird. Ebenso spielt das Recht der Rechnungslegung keine Rolle, und zwar bemerkenswerterweise heute noch weniger als etwa noch in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts (iudex non calculat &#8230;).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates hat vor einigen Tagen angeregt, das ESUG an den Vermittlungsausschuss zu \u00fcberweisen, und zwar aus drei Gr\u00fcnden: Zum einen m\u00fcsse die Restschuldbefreiung (deren Neuregelung im \u00dcbrigen gar nicht Gegenstand des ESUG ist) in 174 Abs. &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/11\/20\/bundesrat-will-esug-an-vermittlungsausschuss-uberweisen\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304382,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[19686,19888,7716,19889,2082,19891,19885,19890,19887,2012],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2415"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304382"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2415"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2415\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2421,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2415\/revisions\/2421"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2415"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2415"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2415"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}