{"id":2575,"date":"2011-12-07T09:35:03","date_gmt":"2011-12-07T08:35:03","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=2575"},"modified":"2013-06-12T13:05:02","modified_gmt":"2013-06-12T11:05:02","slug":"verstos-gegen-kartellverbot-durch-preisabsprachen-und-informationsaustausch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/12\/07\/verstos-gegen-kartellverbot-durch-preisabsprachen-und-informationsaustausch\/","title":{"rendered":"Versto\u00df gegen Kartellverbot durch Preisabsprachen und Informationsaustausch"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4507\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2012\/06\/Grave3.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-4507\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-4507\" alt=\"RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, D\u00fcsseldorf\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2012\/06\/Grave3-168x168.jpg\" width=\"168\" height=\"168\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-4507\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, D\u00fcsseldorf<\/p><\/div>\n<p>Das Bundeskartellamt (BKartA) hat im November 2011 Bu\u00dfgelder von ca. 24 Mio. \u20ac gegen die Reckitt Benckiser Deutschland GmbH, Hersteller des Maschinengeschirrsp\u00fclmittels \u201eCalgonit\u201c, wegen Verst\u00f6\u00dfen gegen das Kartellrecht verh\u00e4ngt. Bereits im Februar 2008 hatte das BKartA Bu\u00dfgelder in H\u00f6he von ca. 37 Mio. \u20ac gegen Hersteller von Drogerieartikeln verh\u00e4ngt.<\/p>\n<p>Gegenstand beider Verfahren waren nach den Pressemitteilungen des Bundeskartellamts vom <a href=\"http:\/\/www.bundeskartellamt.de\/wDeutsch\/archiv\/PressemeldArchiv\/2008\/2008_02_20.php\" target=\"_blank\">20.\u00a02. 2008<\/a>\u00a0und <a href=\"http:\/\/www.bundeskartellamt.de\/wDeutsch\/aktuelles\/presse\/2011_11_23.php\" target=\"_blank\">23.\u00a011. 2011<\/a> \u201ePreisabsprachen\u201c und \u201eInformationsaustausch\u201c. Es \u00fcberrascht niemanden, dass Vereinbarungen, f\u00fcr konkurrierende Produkte zu einem bestimmten Zeitpunkt die Preise um eine bestimmte Spanne anzuheben, verboten sind. Aber das Kartellverbot erfasst dar\u00fcber hinaus bestimmte Vereinbarungen \u00fcber andere Wettbewerbsparameter, also Produkteigenschaften, mit denen ein Hersteller sich vom Wettbewerb abzuheben und Nachfrage auf sich zu ziehen sucht (z. B. die Packungsgr\u00f6\u00dfe). Das wird nicht nur dann geahndet, wenn die vereinbarte Reduzierung der Packungsgr\u00f6\u00dfe von einer Vereinbarung \u00fcber konstante Preise flankiert wird (und aus Sicht der Verbraucher damit eine Preiserh\u00f6hung darstellt), sondern auch wenn allein die Packungsgr\u00f6\u00dfe gemeinsam festgelegt wird.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Nochmals \u00fcber dieses Verst\u00e4ndnis des Kartellverbots hinaus geht die Ahnung von Verhalten, das keine \u201eVereinbarung\u201c im landl\u00e4ufigen Sinne ist, weil die Unternehmen kein zuk\u00fcnftiges Verhalten versprechen oder nur in Aussicht stellen. Lediglich tauschen sie Informationen aus der Vergangenheit aus, die ggf. nicht einmal aus ihrer Sph\u00e4re stammen \u2013 so wie in den entschiedenen F\u00e4llen die Rabattforderungen des Einzelhandels, mit denen sich die Hersteller in ihren Jahresgespr\u00e4chen konfrontiert sahen. Daneben beanstandete das BKartA auch den Austausch \u00fcber den Stand und Verlauf der Verhandlungen. Das BKartA sieht die wettbewerbsbeschr\u00e4nkende Wirkung darin, dass Unsicherheit \u00fcber die Reaktion der Wettbewerber auf Rabattforderungen des Einzelhandels beseitigt wird und jedes Unternehmen seine eigene Verhandlungsstrategie besser einstellen kann.<\/p>\n<p>Kartellrechtswidrige Absprachen finden also nicht nur in dunklen Hinterzimmern statt. Auch der offizielle Informationsaustausch im Rahmen der Verbandst\u00e4tigkeit ist nach Ansicht des BKartA nicht vom Kartellrecht ausgenommen, und Unternehmen k\u00f6nnen sich nicht damit verteidigen, man habe sich auf den Verband verlassen.<\/p>\n<p>Interessant ist der Hinweis in der Pressemitteilung des Bundeskartellamts auf Nachermittlungen \u201ein den noch anh\u00e4ngigen Verfahren\u201c gerade vor dem Hintergrund der \u201eeinvernehmlichen Verfahrensbeendigung\u201c (engl. settlement) mit manchen der betroffenen Unternehmen: Kommt es n\u00e4mlich in den Gespr\u00e4chen mit dem BKartA nicht zu einem Einvernehmen \u00fcber das Bu\u00dfgeld, so kann das BKartA bisher unbeachtete Tatkomplexe in die Ermittlungen einbeziehen. Weil das settlement kein Vergleich im zivilrechtlichen Sinne ist, bei dem die Frage des Versto\u00dfes offengelassen wird, sondern weil das BKartA einen Bu\u00dfgeldbescheid erl\u00e4sst, ist es aber grunds\u00e4tzlich im \u201eGeltungsbereich\u201c dieses Bescheids (also im Umfang der dort beschriebenen prozessualen Tat) an weiteren Bu\u00dfgeldern gegen das gleiche Unternehmen gehindert. Das Risiko von Nachermittlungen m\u00fcssen Unternehmen bedenken, wenn sie eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung ablehnen.<\/p>\n<p>Abgeschlossen sei dieser Beitrag mit dem Hinweis, dass das BKartA \u2013 anders als die Europ\u00e4ische Kommission, die daran aus Rechtsgr\u00fcnden gehindert ist \u2013 auch die verantwortlichen Vertriebsleiter, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer etc. bebu\u00dft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskartellamt (BKartA) hat im November 2011 Bu\u00dfgelder von ca. 24 Mio. \u20ac gegen die Reckitt Benckiser Deutschland GmbH, Hersteller des Maschinengeschirrsp\u00fclmittels \u201eCalgonit\u201c, wegen Verst\u00f6\u00dfen gegen das Kartellrecht verh\u00e4ngt. 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