{"id":2616,"date":"2011-12-14T09:14:31","date_gmt":"2011-12-14T08:14:31","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=2616"},"modified":"2011-12-14T15:01:06","modified_gmt":"2011-12-14T14:01:06","slug":"weisungen-an-kommunale-aufsichtsrate-konnen-zulassig-sein-sinnvoll-sind-sie-damit-noch-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/12\/14\/weisungen-an-kommunale-aufsichtsrate-konnen-zulassig-sein-sinnvoll-sind-sie-damit-noch-nicht\/","title":{"rendered":"Weisungen an kommunale Aufsichtsr\u00e4te k\u00f6nnen zul\u00e4ssig sein &#8211; sinnvoll sind sie damit noch nicht!"},"content":{"rendered":"<div><strong>\u00a0<\/strong><\/div>\n<div id=\"attachment_825\" style=\"width: 154px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-825\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/05\/03\/kartellrecht-durch-anschluss-und-benutzungszwang-ausgehebelt\/lindt_peter-17816\/\"><strong><img aria-describedby=\"caption-attachment-825\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-825\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2011\/05\/Lindt_Peter-17816-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"144\" height=\"135\" \/><\/strong><\/a><p id=\"caption-attachment-825\" class=\"wp-caption-text\">RA Peter Lindt, Partner bei R\u00f6dl &amp; Partner, N\u00fcrnberg<\/p><\/div>\n<p>Dass Weisungen gegen\u00fcber kommunalen Aufsichtsr\u00e4ten zul\u00e4ssig sein k\u00f6nnen, wurde j\u00fcngst wieder mit der Entscheidung des BVerwG vom 31. 8. 2011 (Az.<span style=\"text-decoration: underline\"> <\/span><a href=\"http:\/\/www.bverwg.de\/enid\/311?e_view=detail&amp;meta_nr=2589\" target=\"_blank\">8 C 16.10<\/a>) betont (<a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/09\/19\/kann-der-stadtrat-die-kommunalen-aufsichtsrate-anweisen\/\" target=\"_blank\">vgl.\u00a0Noack, Rechtsboard, DB0459024<\/a>). Aus der (fallgestaltungsabh\u00e4ngigen) Zul\u00e4ssigkeit solcher Weisungen auf deren Sinnhaftigkeit zu schlie\u00dfen, w\u00e4re jedoch verfehlt.<\/p>\n<p>Gegen\u00fcber den Mitgliedern des Aufsichtsrats einer AG ebenso wie den Mitgliedern eines obligatorischen Aufsichtsrats kommen Weisungen nicht in Betracht. Denn bei ihnen gelten zwingend \u00a7 111 Abs. 5 AktG und \u00a7\u00a7 116, 93 AktG, aus denen der aktienrechtliche Grundsatz hergeleitet wird, dass Aufsichtsratsmitglieder allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet sind und im Rahmen der ihnen pers\u00f6nlich obliegenden Amtsf\u00fchrung keinen Weisungen unterliegen (vgl. BGH-Urteil v. 18. 9. 2006, II ZR 137\/05, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,189965,\" target=\"_blank\">DB0189965<\/a>). Auch f\u00fcr freiwillig eingerichtete (fakultative) Aufsichtsr\u00e4te &#8211; der Regelfall bei kommunalen Gesellschaften &#8211; ist im Gesetz die Weisungsfreiheit als Regel angelegt. Denn f\u00fcr sie verweist \u00a7 52 Abs. 1 GmbHG auf eine Reihe aktienrechtlicher Normen, u.a. auf die genannten \u00a7\u00a7 93, 111, 116 AktG, woraus sich dann wieder die Weisungsfreiheit ergibt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Allerdings k\u00f6nnen \u00a7 52 Abs. 1 GmbHG und die mit ihm in Bezug genommenen Normen durch die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags abbedungen werden. Mit dieser Abdingbarkeit ist es zul\u00e4ssig, f\u00fcr die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrats im Gesellschaftsvertrag die Weisungsbindung festzulegen. Allerdings l\u00e4uft dies doch der im Gesetz angelegten Regel-Weisungsfreiheit und der inneren Logik der Kompetenzzuweisung an die einzelnen Gesellschaftsorgane zuwider, n\u00e4mlich dass der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer das Unternehmen im Rahmen der Vorgaben der Satzung und der Inhaber leitet, die Gesellschafterversammlung die Interessen der Inhaber vertritt und die Mitglieder des Aufsichtsrats die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung \u00fcberwachen und beraten und dabei &#8211; ohne Ansehung, auf wessen Veranlassung sie in das Organ bestellt wurden &#8211; das Unternehmensinteresse im Auge behalten.\u00a0\u00a0\u00a0<\/p>\n<p><strong>Weisungen provozieren Rechtsunsicherheiten <\/strong><\/p>\n<p>Ebenso klar wie es zul\u00e4ssige Fallgestaltungen f\u00fcr die Erteilung von Weisungen gibt, gibt es solche, bei denen Weisungen sicher unzul\u00e4ssig oder streitig sind. Unzul\u00e4ssig sind sie gegen\u00fcber den eingangs genannten \u201eMuss\u201c-Aufsichtsr\u00e4ten, streitig etwa, wenn an der Gesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind (mehrgliedrige Gesellschaft) oder typische \u00dcberwachungsentscheidungen des Aufsichtsrats in Rede stehen. So wurde f\u00fcr mehrgliedrige Gesellschaften schon vom Reichsgericht hervorgehoben, dass bei ihnen auch entsandte Mitglieder eines Gesellschafters keineswegs nur dessen Interessen wahrzunehmen haben (RGZ 165, 68, <em>79<\/em>). Und f\u00fcr typische \u00dcberwachungsentscheidungen wird in der Literatur h\u00e4ufiger vertreten, dass insoweit Weisungen nicht zul\u00e4ssig sind, weil andernfalls kein \u201eAufsichtsrat\u201c mehr vorl\u00e4ge. Gerade bei kommunalen Aufsichtsr\u00e4ten, bei denen die quasi ehrenamtliche Nebenbei-Amtsf\u00fchrung eher die Regel als die Ausnahme ist, d\u00fcrfte es aber kaum zumutbar sein, zu verlangen, dass sie selbst pr\u00fcfen, ob eine Weisung zul\u00e4ssig oder unzul\u00e4ssig erteilt wurde. Mit Zweifelsf\u00e4llen und ggf. langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen &#8211; das vom BVerwG am 31. 8. 2011 entschiedene Verfahren bedurfte ann\u00e4hernd eines halben Jahrzehnts, um abgeschlossen zu werden &#8211; ist aber weder den Gesellschaftern und Aufsichtsr\u00e4ten und schon gar nicht der Gesellschaft selbst gedient.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p><strong>Weisungen laufen der Motivation zur F\u00f6rderung des Unternehmensinteresses zuwider<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn f\u00fcr die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats im Gesellschaftsvertrag die Weisungsbindung fixiert ist, wird niemand daran zweifeln, dass auch dann die Aufsichtsratsmitglieder die Aufgabe haben, das Unternehmensinteresse zu f\u00f6rdern. Eine Weisung des oder der Gesellschafter an die (entsandten) Aufsichtsr\u00e4te wird vornehmlich dann zu Konflikten f\u00fchren, wenn die Weisung erkennbar dem Unternehmensinteresse widerspricht. Als Beispielfall kann hier etwa an eine von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung im wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens vorgeschlagene Erh\u00f6hung von Preisen oder Tarifen gedacht werden, die nach der gesellschaftsvertraglichen Zust\u00e4ndigkeitsverteilung in die Beschlusskompetenz des Aufsichtsrat f\u00e4llt, die der Stadtrat f\u00fcr den kommunalen Gesellschafter aber aus politischen Gr\u00fcnden verhindern m\u00f6chte. Sind die Aufsichtsr\u00e4te dann verpflichtet, einer solchen Weisung Folge zu leisten, wird es mit der Motivation zur F\u00f6rderung des Unternehmensinteresses &#8211; d. h. daf\u00fcr Zeit und Engagement zu investieren &#8211; nicht mehr weit her sein, wenn die Aufsichtsratsmitglieder st\u00e4ndig gewahr sein m\u00fcssen, dass mit der n\u00e4chsten \u201epolitischen\u201c Weisung alle M\u00fche zur F\u00f6rderung des Unternehmensinteresses vergeblich gewesen sein kann.<\/p>\n<p>Kl\u00fcger ist es deshalb, wenn der Stadt- oder Gemeinderat bei den Entscheidungen zur Gestaltung eines Gesellschaftsvertrags f\u00fcr den Aufsichtsrat beim Regelfall der Weisungsfreiheit bleibt und diejenigen Entscheidungen, bei denen der Stadt- oder Gemeinderat im Zweifel noch \u201emitreden\u201c will, nicht dem Aufsichtsrat, sondern der Gesellschafterversammlung zuweist. Denn die Abh\u00e4ngigkeit der gemeindlichen Vertreter in der Gesellschafterversammlung von Beschl\u00fcssen des Stadt- oder Gemeinderats ist unstreitig, vollziehen sie doch nur den Willen des vom Rat vertretenen kommunalen Gesellschafters. Die dadurch gewonnene Rechtssicherheit und Klarheit in der Kompetenzzuweisung kann f\u00fcr Gesellschaft und Organe nur fruchtbar sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0 Dass Weisungen gegen\u00fcber kommunalen Aufsichtsr\u00e4ten zul\u00e4ssig sein k\u00f6nnen, wurde j\u00fcngst wieder mit der Entscheidung des BVerwG vom 31. 8. 2011 (Az. 8 C 16.10) betont (vgl.\u00a0Noack, Rechtsboard, DB0459024). Aus der (fallgestaltungsabh\u00e4ngigen) Zul\u00e4ssigkeit solcher Weisungen auf deren Sinnhaftigkeit zu schlie\u00dfen, &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/12\/14\/weisungen-an-kommunale-aufsichtsrate-konnen-zulassig-sein-sinnvoll-sind-sie-damit-noch-nicht\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,15971],"tags":[3461,7695,19792,19791],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2616"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2616"}],"version-history":[{"count":21,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2616\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2637,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2616\/revisions\/2637"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2616"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2616"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2616"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}