{"id":2724,"date":"2011-12-27T07:44:50","date_gmt":"2011-12-27T06:44:50","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=2724"},"modified":"2011-12-22T11:12:30","modified_gmt":"2011-12-22T10:12:30","slug":"darlehen-als-zulassige-gegenleistung-bei-ausgliederung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/12\/27\/darlehen-als-zulassige-gegenleistung-bei-ausgliederung\/","title":{"rendered":"Darlehen als zul\u00e4ssige Gegenleistung bei Ausgliederung"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_895\" style=\"width: 143px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-895\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/05\/10\/keine-geschaftsfuhrerhaftung-bei-zahlungen-nach-eintritt-der-insolvenzreife\/dr_christian_rodl_\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-895\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-895\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2011\/05\/Dr_Christian_R\u00f6dl_-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"133\" height=\"141\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-895\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB\/FBIStR Prof. Dr. Christian R\u00f6dl, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Partner bei R\u00f6dl &amp; Partner, N\u00fcrnberg<\/p><\/div>\n<p>Das OLG M\u00fcnchen hat k\u00fcrzlich (Beschluss vom 15. 11. 2011 \u2013 31 Wx 482\/11) zu der umwandlungsrechtlichen Frage Stellung genommen, ob bei der Ausgliederung von Verm\u00f6gen zur Aufnahme durch eine andere Gesellschaft dem \u00fcbertragenden Rechtstr\u00e4ger neben der Gew\u00e4hrung von Gesch\u00e4ftsanteilen und Mitgliedschaftsrechten auch ein Darlehen als Gegenleistung zur Verf\u00fcgung gestellt werden darf. Zugrunde lag ein Fall, in dem ein Einzelkaufmann das gesamte Verm\u00f6gen seines Betriebs im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf eine GmbH \u00fcbertragen wollte. Bei der GmbH sollte die Aufnahme dieser Verm\u00f6gensgesamtheit eine Kapitalerh\u00f6hung von 25.000 auf\u00a0100.000 \u20ac bewirken, wobei dem Einzelkaufmann im Gegenzug zur Verm\u00f6gens\u00fcbertragung ein neuer Gesch\u00e4ftsanteil in H\u00f6he von\u00a075.000 \u20ac gew\u00e4hrt werden sollten. Soweit der tats\u00e4chliche Wert des \u00fcbertragenen Verm\u00f6gens den Nennbetrag des Gesch\u00e4ftsanteils \u00fcbersteigt, sollte der Differenzbetrag laut des Ausgliederungsvertrages wie ein von der Gesellschaft gew\u00e4hrtes Darlehen behandelt werden.<!--more--><\/p>\n<p>Bei der Anmeldung zum Handelsregister beanstandete das Registergericht die Darlehensgew\u00e4hrung in H\u00f6he des Differenzbetrages. Das Umwandlungsgesetz lasse nicht zu, dass dem \u00fcbertragenden Rechtstr\u00e4ger eine andere Gegenleistung als Gesellschaftsanteile am aufnehmenden Rechtstr\u00e4ger gew\u00e4hrt werde. Bare Zuzahlungen seien unzul\u00e4ssig. Zudem gehe bei einer Spaltung das Verm\u00f6gen als Gesamtheit \u00fcber. Es k\u00f6nne nicht \u00fcber eine Darlehenskonstruktion faktisch ein Teil zur\u00fcckgehalten werden. Mit diesen Aussagen widersetzte sich das AG M\u00fcnchen der bisher in der Literatur herrschenden Meinung. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte Erfolg.<\/p>\n<p>Die Ausgliederung zur Aufnahme ist ein Fall der Umwandlung einer Gesellschaft durch Spaltung. Der \u00fcbertragende Rechtstr\u00e4ger gliedert einen Verm\u00f6gensteil aus, der durch einen oder mehrere bestehende Rechtstr\u00e4ger aufgenommen wird. Als Gegenleistung werden ihm Anteile oder Mitgliedschaften an dem \u00fcbernehmenden Rechtstr\u00e4ger gew\u00e4hrt, bei dem mit Aufnahme des Verm\u00f6gens regelm\u00e4\u00dfig eine Kapitalerh\u00f6hung herbeigef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>Von der Literatur bereits diskutiert, aber von der Rechtsprechung bisher noch nicht gekl\u00e4rt war, welche vertraglichen Regelungen bez\u00fcglich der Wertdifferenz zwischen dem \u00fcbertragenen Verm\u00f6gen und den gew\u00e4hrten Anteilen und Mitgliedschaften zul\u00e4ssig sind. Geht bei einer GmbH als der \u00fcbernehmenden Rechtstr\u00e4gerin die Aufnahme des Verm\u00f6gens mit einer Kapitalerh\u00f6hung einher, gelten teilweise die GmbH-rechtlichen Vorgaben f\u00fcr Kapitalerh\u00f6hungen. Dementsprechend ist eine \u00dcberbewertung des zur Aufnahme ausgegliederten Verm\u00f6gens unzul\u00e4ssig, d.h. das von der GmbH aufgenommene Verm\u00f6gen muss mindestens den Wert der im Gegenzug gew\u00e4hrten GmbH-Gesch\u00e4ftsanteile erreichen.<\/p>\n<p>Eine Unterbewertung des Verm\u00f6gens ist hingegen m\u00f6glich. Die Differenz zum tats\u00e4chlichen Wert kann unproblematisch in die R\u00fccklage eingestellt werden. Die Frage, ob stattdessen auch andere Regelungen zul\u00e4ssig sind, wurde von der Literatur \u00fcberwiegend bejaht, aber jetzt erstmals von der Rechtsprechung best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Das OLG M\u00fcnchen entschied, dass das Gebot, die Gegenleistung d\u00fcrfe ausschlie\u00dflich aus Anteilen und Mitgliedschaftsrechten bestehen, f\u00fcr den Fall der Ausgliederung dem Gesetz nicht zu entnehmen sei. \u00a7\u00a0125\u00a0Satz 1\u00a0UmwG schlie\u00dfe die Anwendung von \u00a7\u00a054\u00a0UmwG aus, der u.a. eine Beschr\u00e4nkung barer Zuzahlungen auf ein Zehntel des Gesamtnennbetrages der Gesch\u00e4ftsanteile enth\u00e4lt. Daraus sei nicht zu schlie\u00dfen, dass bare Zuzahlungen gar nicht, sondern dass sie unbeschr\u00e4nkt zul\u00e4ssig sind. Die Einr\u00e4umung eines Darlehens in H\u00f6he der Differenz sei ebenso zul\u00e4ssig wie die bare Zuzahlung. Dies sei nicht als R\u00fcckbehalt eines einzubringenden Verm\u00f6gensteils anzusehen, sondern als Gegenleistung in Form einer Darlehensforderung. Aus Sicht der st\u00e4rker an der Rechtsprechung als an der Literatur orientierten Gestaltungspraxis ist diese gerichtliche Best\u00e4tigung zu begr\u00fc\u00dfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das OLG M\u00fcnchen hat k\u00fcrzlich (Beschluss vom 15. 11. 2011 \u2013 31 Wx 482\/11) zu der umwandlungsrechtlichen Frage Stellung genommen, ob bei der Ausgliederung von Verm\u00f6gen zur Aufnahme durch eine andere Gesellschaft dem \u00fcbertragenden Rechtstr\u00e4ger neben der Gew\u00e4hrung von Gesch\u00e4ftsanteilen &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/12\/27\/darlehen-als-zulassige-gegenleistung-bei-ausgliederung\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,19624],"tags":[3574,19941,19779],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2724"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2724"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2724\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2727,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2724\/revisions\/2727"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2724"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2724"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2724"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}